Rechtsstreit um Mietvertrag für Flüchtlingswohnungen Bürgermeister rügt BGH-Miet-Urteil

Ottweiler · Der Ottweiler Bürgermeister Holger Schäfer (CDU) hält das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Kleinstadt verpflichtet, etwa 130 000 Euro an einen Vermieter von 14 nicht genutzten Flüchtlingswohnungen zu zahlen, für ein „Unding“ (die SZ berichtete).

Wie Schäfer der SZ am Donnerstag auf Anfrage sagte, halte sich Ottweiler einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht offen. Zunächst müsse jedoch die Urteilsbegründung vorliegen, sagte Schäfer. Der BGH entziehe mit dem Urteil Menschen ihre Rechte als Mieter, wenn er die von der Stadt angemieteten Flüchtlingswohnungen, die mangels Flüchtlingen nie belegt worden waren, nach dem Recht der Gewerbemietverträge beurteile. „Das könnte in Zukunft für alle Kommunen in Deutschland maßgeblich sein“, sagte Schäfer. Deshalb wolle er die Urteilsbegründung auch dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag zu Prüfung vorlegen.

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