Ostermann: Beschwerde wegen Steuerakten beim Oberverwaltungsgericht

Saarbrücken/Saarlouis. Im Rechtsstreit um die Freigabe von Steuerakten des Unternehmers und FDP-Politikers Hartmut Ostermann und dessen Firmengruppe für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Landtagswahl 2009" ist jetzt das Oberverwaltungsgericht gefordert. Rechtsanwalt Prof

Saarbrücken/Saarlouis. Im Rechtsstreit um die Freigabe von Steuerakten des Unternehmers und FDP-Politikers Hartmut Ostermann und dessen Firmengruppe für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Landtagswahl 2009" ist jetzt das Oberverwaltungsgericht gefordert. Rechtsanwalt Prof. Egon Müller hat nach eigenen Angaben am Freitag für seinen Mandanten Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis eingelegt. Die Richter hatten einen Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen, weil nach ihrer Ansicht der saarländische Verfassungsgerichtshof zuständig sei. Diese Auffassung sei falsch, arguemtiert Müller, der erreichen will, dass ein von der Fraktion der Linken vorgelegter Beweisbeschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. mju

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