Ortsrat Mitte ist gegen Baupläne in Ensheimer Straße

St. Ingbert. Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat am Mittwochabend nach kurzer Aussprache die vorgestellte Änderung des Bebauungsplanes in der Ensheimer Straße mit deutlicher Mehrheit abgelehnt - bei zwei Enthaltungen (die SZ berichtete bereits kurz)

St. Ingbert. Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat am Mittwochabend nach kurzer Aussprache die vorgestellte Änderung des Bebauungsplanes in der Ensheimer Straße mit deutlicher Mehrheit abgelehnt - bei zwei Enthaltungen (die SZ berichtete bereits kurz). Er hatte sich zuvor vor Ort die Bedenken der Anwohner im Sengscheider Weg angehört, die parallel zu dem Bereich der Einfallstraße wohnen, in dem Pläne für größere Wohngebäude bestehen, als das Bau-Reglement derzeit vorsieht.

Zwischen Ensheimer Straße und der als Spielstraße gekennzeichneten Sackgasse des Sengscheider Weges befinden sich mehrere Baulücken mit einer Gesamtlänge von knapp 80 Metern. Zwischen den bestehenden Häusern, einem zweistöckigen Wohnhaus mit einem Satteldach und einem eingeschossigen Wohnhaus mit Flachdach, sollten nach dem bis heute rechtskräftigen Bebauungsplan sechs Reihenhäuser mit Flachdach und einer maximalen Höhe von 3,50 Meter entstehen. Die Baugrundstücke befinden sich inzwischen im Besitz der Immobilienfirma Klehr aus St. Ingbert, wie am Rande des Ortstermins zu hören war. Das Unternehmen möchte drei größere Wohnhäuser mit 21 Wohnungen errichten.

Für diese Neubauten sieht der Bebauungsplan-Entwurf eine Breite von etwa 17 Metern und eine Tiefe von 16 Metern vor. Die Gebäudehöhe soll - angepasst an das nördliche Nachbargebäude - auf 11,25 Meter begrenzt werden (bezogen auf das Straßenniveau der Ensheimer Straße). Bezogen auf das Niveau des Sengscheider Weges würde die Firsthöhe damit bei etwa 14,5 Metern liegen. Nach Informationen von Hans-Peter Broschart, im Rathaus für Stadtentwicklung zuständig, wurde das Bebauungsplan-Änderungsverfahren auf Antrag des Bauträgers eingeleitet. Auf Grund der Anwohner-Proteste des Sengscheider Weges, die ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen befürchten, soll die Zufahrt zu den geplanten Häusern nun von der Ensheimer Straße aus erfolgen. Für die künftigen Bewohner wurden 33 Abstellplätze vorgesehen, davon 21 oberirdisch und zwölf in einer Tiefgarage. Acht Garagen und sieben Stellplätze möchte der Bauherr entlang des Sengscheider Weges platzieren, einen Meter von der rückwärtigen Grundstückgrenze entfernt. Der dort verbleibende Streifen zwischen den Garagen und Sengscheider Weg soll als Grünstreifen gestaltet werden.

Die Anwohner des südlichen Nachbargrundstücks mit Flachdach in der Ensheimer Straße beklagten, dass die bis jetzt geltenden, strengen Vorschriften, ihnen über Jahrzehnte verwehrt haben, Walmdächer zu errichten. Diese Vorschriften sollten nun plötzlich gelockert werden. Nach Broscharts Angaben sollten die Eigentümer dieser Häuser nach dem neuen Bebauungsplan sogar die Erlaubnis bekommen, ihre Häuser aufzustocken. Für die Flachdach-Bungalows im Sengscheider und im Staffelweg sind solche Änderungen nicht vorgesehen. Auf Vorschlag des Stadtrates sollte den Eigentümern der Bungalows an diesen beiden Straßen erlaubt sein, Satteldächer auf ihren Häusern zu bauen, wenn sich alle binnen eines Jahres dazu verpflichtet hätten, heißt es. bgl

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