Urteil des Bundesverfassungsgerichts Opposition: Bezüge junger Beamter erhöhen

Saarbrücken · Die im Jahr 2010 aus Spargründen beschlossene Absenkung der Beamtenbezüge in den ersten beiden Dienstjahren muss aus Sicht der Opposition im Landtag unverzüglich gestoppt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt eine ähnliche Regelung in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt (die SZ berichtete).

Das Land werde als Arbeitgeber so immer unattraktiver und viele junge Beamte wanderten dann lieber in andere Länder ab, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Spaniol. Die Beschäftigten im Saarland dürften für dieselbe Arbeit nicht länger schlechter gestellt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern.

Im Saarland beträgt der Verzicht, den junge Beamte des gehobenen und höheren Dienstes mit Ausnahme einiger Lehrerberufe üben müssen, 110 bis 370 Euro im Monat.

Die AfD-Fraktion forderte, die Besoldung müsse noch in den derzeit laufenden Haushaltsberatungen geändert werden, damit sich zukünftig überhaupt noch Bewerber für den öffentlichen Dienst meldeten. Die Landesregierung müsse dem Karlsruher Urteil nachkommen. Allerdings gilt das Urteil zunächst nur für Baden-Württemberg. Ob die vom Gericht aufgestellten Maßstäbe auch das saarländische Gesetz erfassen, ist bislang unklar.

Für 2020 hat die Landesregierung bereits in Aussicht gestellt, die Absenkung der Einstiegsgehälter aufzuheben. Sollte das Gericht dies schon vorher erzwingen, auch rückwirkend, müsste das Land Millionen-Beträge an Beamte nachzahlen. Im Haushalt ist dafür bisher keine Vorsorge getroffen.

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