Opfer in Saar geworfen Totschlag: 18-Jähriger muss für sieben Jahre in Haft

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat einen 18 Jahre alten Deutschen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte habe Ende April 2018 einen 16-Jährigen am Saarufer in Saarbrücken niedergeschlagen.

Dann habe er den Bewusstlosen in den Fluss geworfen. Dabei habe er nach Aussage eines Zeugen gesagt: „Scheiß Araber.“ Der 16-jährige Hassan ging sofort unter. Er konnte erst 30 Minuten später von Rettungskräften geborgen werden und starb wenige Stunden später im Krankenhaus.

Mehrere Passanten und Zeugen in angrenzenden Bürogebäuden hatten den Vorfall beobachtet. Einige von ihnen versuchten, Hassan aus der Saar zu retten – vergebens. Wieder andere hielten den Angeklagten bis zum Eintreffen der Beamten fest. Anschließend erzählte der 18-Jährige den Polizisten, dass er sich nur gewehrt habe. Der andere habe ihn bestehlen wollen. Und bei der Auseinandersetzung sei der Jugendliche ins Wasser gefallen.

Vor Gericht äußerte sich der Angeklagten auf Anraten seines Verteidigers nicht mehr. Daraufhin rekonstruierten die Richter mit Hilfe zahlreicher Zeugen an vier Prozesstagen den Lebenslauf des jungen Mannes und die Ereignisse am Tattag. Anschließend werteten sie die frühere Aussage des 18-Jährigen zu dem angeblichen Diebstahlversuch durch Hassan als Schutzbehauptung: Am Tattag sei der 18-Jährige, der nach seinem Hauptschulabschluss auf Stellensuche war und seit einiger Zeit täglich Haschisch rauchte, mit zwei Freunden unterwegs gewesen. Am Saarufer hätten die Drei einen Bekannten getroffen, der von dem jungen Hassan begleitet wurde. Der Bekannte und das Trio hätten zusammen Haschisch rauchen wollen. Aber der Bekannte habe die Drogen genommen und für sich behalten wollen. Daraufhin habe es Streit gegeben. Hassan habe versucht, zu schlichten. Ohne Erfolg.

Stattdessen seien Hassan und der spätere Angeklagte aneinandergeraten. Am Ende dieses Streites habe Hassan erkennbar bewusstlos und wehrlos auf dem Boden gelegen. Dann habe der Angeklagte ihn gepackt und „mehrere Meter Wegstrecke“ über den Boden gezogen. Die Spuren davon habe man später an den Fersen der Schuhe von Hassan sehen können. Und dann habe der Angeklagte Hassan ins Wasser geworfen. Dabei habe der 18-Jährige den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen.Wie der Vorsitzende Richters zum Angeklagten sagte: „Hassan ist ertrunken. Weil Sie ihn bewusstlos geschlagen und in die Saar geworfen haben.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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