Ohne Finanzspritze in den Ruhestand

Saarbrücken. Hinter den Kulissen der saarländischen Polizei, die sich gerade auf eine Neuorganisation vorbereitet, sorgt eine Ankündigung aus dem Innenministerium für Ärger. Die Regierung plant, eine Ausgleichzahlung von 4091 Euro zu streichen

 Der "Freund und Helfer" vom Streifendienst geht im Saarland mit 60 Jahren in Pension. Foto: Archiv/Polizei

Der "Freund und Helfer" vom Streifendienst geht im Saarland mit 60 Jahren in Pension. Foto: Archiv/Polizei

Saarbrücken. Hinter den Kulissen der saarländischen Polizei, die sich gerade auf eine Neuorganisation vorbereitet, sorgt eine Ankündigung aus dem Innenministerium für Ärger. Die Regierung plant, eine Ausgleichzahlung von 4091 Euro zu streichen. Diesen Betrag erhalten bisher Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute, die nach geltender Rechtslage mit 60 Jahren in den Ruhestand wechseln müssen. Innenstaatssekretär Georg Jungmann (CDU) bestätigte dieses Spar-Vorhaben, das zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden soll, auf Anfrage. Die gesetzlichen Voraussetzungen sollen mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes für 2012 geschaffen werden. Die Begründung: Die Schuldenbremse bedinge, dass einzelne Ausgabenpositionen kritisch überprüft werden. Die Finanzspritze für Vollzugsbeamte, mit besonderer gesetzlicher Altersgrenze, basiert auf Paragraf 48 des Beamtenversorgungsgesetzes. Diese Staatsdiener sollen dafür entschädigt werden, dass sie nicht wie andere Beamte bis zur normalen Altersgrenze von 67 Jahren ihre vollen Gehälter erhalten, sondern niedrigere Pension. Argumentiert wird auch, die Ausgleichzahlung passe nicht mehr in die Landschaft, weil jeder andere Beschäftigte, der vorzeitig in den Ruhestand gehe, Einbußen bei der Altersversorgung hinnehmen müsse.Mit den Polizei-Gewerkschaften hat sich die Spitze des Saar-Innenministeriums angeblich auf eine Übergangsregelung bis April 2014 für Kommissare (Besoldungsgruppe A 9) verständigt. Sie sollen den Ausgleichsbetrag weiter erhalten.

Zudem wurde ein "Generationenpakt Polizei" ausgehandelt. Demnach fließt pro Ruhestandsversetzung ohne fällige Ausgleichszahlung ein Betrag von 2200 Euro in ein Budget, aus dem zusätzliche Beförderungen finanziert werden sollen. Nach derzeitigem Stand der Dinge werden von 2012 bis 2020 voraussichtlich 1160 Polizisten regulär mit 60 Jahren pensioniert werden. Von Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro stünden somit 2,5 Millionen Euro für Beförderungen zur Verfügung. 2,2 Millionen Euro könnten der Finanzminister als Sparbeitrag der Polizei buchen.

Nach Auskunft von Carsten Baum, Beamtenrechtsexperte der Gewerkschaft der Polizei (GdP), wird die Abschaffung der Ausgleichszahlung in mehreren Bundesländern geprüft. Bislang hat nur in Schleswig Holstein die Streichung ab Januar beschlossen. Allerdings wurde in mehreren Ländern, etwa in Rheinland-Pfalz, die Altersgrenze für Polizisten auf 62 Jahre angehoben. Für Bundespolizisten liegt das Pensionsalter bei 63 Jahren. mju

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