Offene Fragen zur Impfpflicht Der Schuss könnte nach hinten geh‘n

Am 15. März ist der Stichtag. Danach dürfen Ungeimpfte nur noch in Sonderfällen in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, bei ambulanten Pflegediensten und in zahlreichen anderen Jobs arbeiten. So will es das Bundesgesetz „zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ aus dem Dezember 2021. Wo es überall greift, ist im Gesetzestext minutiös aufgeführt und auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums erläutert.

 Jörg Laskowski  

Jörg Laskowski  

Foto: Robby Lorenz

Der Gesetzestext steht auf der Internetseite des Bundesrates.