Obst-Brände auf dem Prüfstand

Merzig-Wadern. Die 18. Obstbrand-Prämierung des Verbandes der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer für das Saarland findet am 16. April statt. Es ist den Veranstaltern wieder gelungen, zwei professionelle Jurys, die die eingereichten Obstbrände sensorisch prüfen und bewerten, zusammenzustellen

Merzig-Wadern. Die 18. Obstbrand-Prämierung des Verbandes der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer für das Saarland findet am 16. April statt. Es ist den Veranstaltern wieder gelungen, zwei professionelle Jurys, die die eingereichten Obstbrände sensorisch prüfen und bewerten, zusammenzustellen. Die Leitung der Bewertungskommissionen übernehmen Dr. Gerd Scholten, Institut für Oenologie und Kellerwirtschaft am DLR-Mosel und Dr. Klaus Hagmann, promovierter Gärungstechnologe und Fachautor. Eine ständige Kontrolle der Brände ist ein wichtiger Bestandteil bei den Bemühungen zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung. Deshalb ist es allen Brennern anzuraten, ihre Produkte bei der Prämierung anzustellen. Aus den Ergebnissen der Prämierung können sie Rückschlüsse auf die Qualität der Erzeugnisse ziehen. Teilnehmen können alle Obst- und Gartenbauvereine, die eine vereinseigene Brennerei bewirtschaften, Privatbrennereibesitzer und Stoffbesitzer. Für Obst- und Gartenbauvereine kostet das Anstellen der Proben jeweils fünf Euro. Für Privatbrenner und Stoffbesitzer kostet das Anstellen einer Probe 15 Euro.UrkundenDie vorhandenen Mengen und die Flaschenanzahl der angestellten Produkte sind anzugeben. Für Obstbrände, die mit Gold, Silber oder Bronze bewertet werden, werden Urkunden ausgestellt, die den Teilnehmern im Rahmen einer Feierstunde überreicht werden. Für diese Obstbrände erhalten die Brennereien unmittelbar nach der Prämierung entsprechend der vorhandenen Flaschenanzahl Gold-, Silber- oder Bronzeplaketten. Die Plaketten sind selbstklebend. Der Preis pro Plakette beträgt etwa 18 Cent plus Versandkosten. Die eingereichten Obstbrände müssen folgende Bedingungen erfüllen: artenreine (eventuell auch sortenreine) Kernobst-, Steinobst- oder Beerenobstbrände (keine Mischbrände); der Alkoholgehalt muss zwischen 38,5 und 45 Volumen-Prozent liegen. Die Angaben auf den Etiketten müssen exakt stimmen und die Los-Nummer enthalten. Die Abweichung zu den Angaben auf dem Etikett darf maximal 0,3 Volumenprozent betragen; die Proben (in 0,7- oder Ein-Liter-Flaschen abgefüllt) müssen mit den für den Verkauf vorgesehenen Etiketten versehen und original verschlossen sein; Mengenangaben und Angabe der Flaschenanzahl ist erforderlich. Proben werden nicht zurückgegeben. redDie Proben müssen spätestens bis Dienstag, 6. April, beim Verband der Gartenbauvereine - Hüttersdorfer Straße 29, 66839 Schmelz - eingereicht werden.

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