Betreiber von Fitness- und Tattoo-Studio klagen Mehrere Klagen gegen Lockdown-Bestimmungen im Saarland eingereicht

Saarlouis · Wie das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis mitteilt, sind heute mehrere Klagen gegen die heute eingetretenen Lockdown-Bestimmungen eingegangen.

Oberverwaltungsgericht Saarland: Klagen gegen Lockdown-Regeln eingereicht
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Inhaber eines Fitnessstudios in Saarbrücken hat bei dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis Klage gegen die neue Corona-Verordnung eingereicht. Mit einem Normenkontrollantrag im Eil- und im Hauptsachefahren versucht er gegen die Schließung seines Studios vorzugehen. Das teilte das Gericht heute per Pressemitteilung mit.

Ebenfalls heute gingen beim Oberverwaltungsgericht außerdem Anträge von fünf saarländischen Tattoo- und Piercingstudios ein, die ihre Schließung ebenfalls per Eilverfahren überprüfen lassen wollen.

Nach Ansicht der Kläger verstoßen die Schließungen ihrer Betriebe gegen das Gebot der Gleichbehandlung, sind „unverhältnismäßig“ und stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Eine Entscheidung des Gerichts sei frühestens Ende dieser Woche zu erwarten, sagte die Sprecherin. Zuvor habe die Landesregierung Zeit für eine Stellungnahme.

Mit einer neuen Rechtsverordnung hat die Landesregierung die Corona-Regeln seit Montag verschärft. Neben der Gastronomie mussten Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen zunächst bis Ende November schließen. Anlass sind stark steigende Corona-Infektionszahlen.

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