Oberlandesgericht stärkt Rechte von Heimbewohnern
Saarbrücken. Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt. Ein Heim dürfe Patienten nur bei "konkreten" Gesundheitsgefahren verbieten, das Haus unbeaufsichtigt zu verlassen
Saarbrücken. Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt. Ein Heim dürfe Patienten nur bei "konkreten" Gesundheitsgefahren verbieten, das Haus unbeaufsichtigt zu verlassen. Es sei weder verpflichtet noch befugt, jede selbstständige Betätigung zu unterbinden, der ein "theoretisches Gefahrenpotenzial" innewohnen könnte, urteilte das Gericht. Denn dies würde in verfassungswidriger Weise gegen Menschenwürde und Freiheitsrechte der Bewohner verstoßen. Eine Krankenkasse hatte einen Heimbetreiber auf Ersatz der Behandlungskosten verklagt, nachdem ein halbseitig gelähmter, aber nicht unter gesetzlicher Betreuung stehender Rollstuhlfahrer das Heim verlassen hatte und dabei gestürzt war. nof