NVG erinnert an Frist für verlorene Sachen

Neunkirchen. Die Neunkircher Verkehrs-AG (NVG) will ihre Fundsachen an die richtige Frau oder den richtigen Mann bringen. Rechte an Fundsachen, die aus dem Zeitraum Juli 2010 bis Dezember 2010 stammen, können laut einer Pressemitteilung der NVG noch bis 31. August geltend gemacht werden. Danach würden die Fundstücke einem sozialen Zweck zugeführt

Neunkirchen. Die Neunkircher Verkehrs-AG (NVG) will ihre Fundsachen an die richtige Frau oder den richtigen Mann bringen. Rechte an Fundsachen, die aus dem Zeitraum Juli 2010 bis Dezember 2010 stammen, können laut einer Pressemitteilung der NVG noch bis 31. August geltend gemacht werden. Danach würden die Fundstücke einem sozialen Zweck zugeführt. red

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