Rotlicht-Milieu Nur jede achte Prostituierte hat sich angemeldet

Saarbrücken · Die seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Prostituierten kommt im Saarland offenbar weiterhin nur langsam voran. Nach Angaben des Regionalverbands Saarbrücken, der saarlandweit für das Anmeldeverfahren zuständig ist, wurden bis dato 137 Meldebescheinigungen ausgestellt. Mitte Januar waren es rund 30 Anmeldungen (wir berichteten). Weitere 133 Termine zur Anmeldung seien inzwischen bis Ende März vereinbart. Einer Gesundheitsberatung, die als Voraussetzung für die Anmeldung vorgeschrieben ist, hätten sich bislang 255 Prostituierte unterzogen, bis Ende März seien weitere 132 Termine gebucht, teilte der Regionalverband auf SZ-Anfrage mit.

 Nach Schätzungen der Polizei arbeiten rund 1000 Prostituierte im Saarland.

Nach Schätzungen der Polizei arbeiten rund 1000 Prostituierte im Saarland.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Prostituierten kommt im Saarland offenbar weiterhin nur langsam voran. Nach Angaben des Regionalverbands Saarbrücken, der saarlandweit für das Anmeldeverfahren zuständig ist, wurden bis dato 137 Meldebescheinigungen ausgestellt. Mitte Januar waren es rund 30 Anmeldungen (wir berichteten). Weitere 133 Termine zur Anmeldung seien inzwischen bis Ende März vereinbart. Einer Gesundheitsberatung, die als Voraussetzung für die Anmeldung vorgeschrieben ist, hätten sich bislang 255 Prostituierte unterzogen, bis Ende März seien weitere 132 Termine gebucht, teilte der Regionalverband auf SZ-Anfrage mit.

Nach Schätzungen der Polizei arbeiten rund 1000 Prostituierte im Saarland – also rund acht Mal mehr als sich bislang angemeldet haben. Auch von den geschätzt rund 200 Prostitutionsbetrieben (Bordelle) saarlandweit hat sich bislang nur ein Viertel (50) angemeldet. Das neue Prostitutionsschutzgesetz, das bundesweit eigentlich seit über einem halben Jahr gilt, trat im Saarland erst am 14. Dezember in Kraft. Die Gesundheitsberatung der Prostituierten wird seit September angeboten. Aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzes ahnden Polizei und Regionalverband Verstöße gegen die Anmeldepflicht vorerst nicht. Laut Gesetz droht Prostituierten ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, wenn sie ohne sogenannten Hurenpass erwischt werden. Und das eigentlich seit Jahresbeginn, denn nach dem Prostitutionsschutzgesetz hätten sich die Betroffenen bis Ende 2017 anmelden müssen.

Das Gesetz, um das die große Koalition in Berlin jahrelang gerungen hatte, soll unter anderem den Menschenhandel im Gewerbe verhindern. Bei Betroffenen stößt das Regelwerk jedoch auf Skepsis (wir berichteten). Die Prostituierten-Beratungsstelle Aldona in Saarbrücken beurteilt das Gesetz – weil es Regeln einführt, wo bislang kaum welche waren – zwar als „grundsätzlich positiv“. Unklar sei aber, ob es „auch die entsprechende Wirkung“ zeige. Die 38-jährige Prostituierte Lola sagt: „Ich finde es ja löblich, dass man mit dem Gesetz versucht, Frauen zu schützen. Aber das funktioniert nur, wenn viel mehr kontrolliert wird.“

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