Prüfungen Note für Muttersprache statt für Französisch

Saarbrücken · Schüler mit Migrationshintergrund können unter bestimmten Voraussetzungen die Zeugnisnote der zweiten Fremdsprache mit einer Prüfung in ihrer Muttersprache ersetzen. Am Unterricht in der zweiten Fremdsprache müssen sie aber in jedem Fall teilnehmen. Dies gilt für Schüler, die erst spät in eine deutsche Schule aufgenommen wurden, sodass sie nicht ausreichend Zeit hatten, den Stoff der zweiten Fremdsprache, in der Regel Französisch oder Englisch, nachzulernen. Die sogenannte „Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache“ ist eine mündliche und schriftliche Prüfung und wird nur dann zum Schuljahresende angeboten, wenn ein Schüler einen Schulabschluss oder einen Übergang etwa an eine Berufsfachschule erreichen kann. „Die Feststellungsprüfung wertschätzt muttersprachliche Kompetenzen der Schüler mit Migrationshintergrund. Sie erhöht die Durchlässigkeit im Bildungssystem“, teilt das Ministerium mit. Geprüft werde von qualifizierten Muttersprachlern, die von der Fachaufsicht des Ministeriums unterstützt würden.

Schüler mit Migrationshintergrund können unter bestimmten Voraussetzungen die Zeugnisnote der zweiten Fremdsprache mit einer Prüfung in ihrer Muttersprache ersetzen. Am Unterricht in der zweiten Fremdsprache müssen sie aber in jedem Fall teilnehmen. Dies gilt für Schüler, die erst spät in eine deutsche Schule aufgenommen wurden, sodass sie nicht ausreichend Zeit hatten, den Stoff der zweiten Fremdsprache, in der Regel Französisch oder Englisch, nachzulernen. Die sogenannte „Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache“ ist eine mündliche und schriftliche Prüfung und wird nur dann zum Schuljahresende angeboten, wenn ein Schüler einen Schulabschluss oder einen Übergang etwa an eine Berufsfachschule erreichen kann. „Die Feststellungsprüfung wertschätzt muttersprachliche Kompetenzen der Schüler mit Migrationshintergrund. Sie erhöht die Durchlässigkeit im Bildungssystem“, teilt das Ministerium mit. Geprüft werde von qualifizierten Muttersprachlern, die von der Fachaufsicht des Ministeriums unterstützt würden.

Seit den 1990er Jahren gebe es im Saarland diese Feststellungsprüfungen in Polnisch, Rumänisch, Russisch und vorübergehend auch Serbo-Kroatisch. Die zunehmende Migration habe zu Bedarf an weiteren Herkunftssprachen geführt. So wurde im Schuljahr 2015/16 das Angebot auf die Sprachen Arabisch, Farsi, Dari und Türkisch ausgeweitet. Ein Jahr später kamen die Sprachen Albanisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Serbisch, Tigrinja und Urdu hinzu. Gab es bis zum Schuljahr 2014/15 durchschnittlich zwischen 20 und 30 Feststellungsprüfungen, stieg die Zahl ein Jahr später auf 174 und lag im Schuljahr 2016/17 bei 606. Von den 606 Prüfungen entfielen 117 auf Arabisch, 117 auf Persisch und 64 auf Tigrinja.