Nonnweiler Ehepaar soll 99 Euro für Anruf zahlen

Nonnweiler. 99 Euro soll ein Ehepaar aus Nonnweiler zahlen - für einen Anruf, den keiner von beiden getätigt hat. Am 4. Februar erhielt das Paar einen Brief von einem Inkassobüro, der eine Zahlungsaufforderung enthielt: 99 Euro für einen Anruf am 2. Januar

Nonnweiler. 99 Euro soll ein Ehepaar aus Nonnweiler zahlen - für einen Anruf, den keiner von beiden getätigt hat. Am 4. Februar erhielt das Paar einen Brief von einem Inkassobüro, der eine Zahlungsaufforderung enthielt: 99 Euro für einen Anruf am 2. Januar. "Da sind wir gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und haben garantiert niemanden angerufen", sagt die SZ-Leser-Reporterin, die lieber anonym bleiben will. Besager Anruf soll vom Mobiltelefon ihres Mannes getätigt worden sein, das allerdings ein Prepaid-Handy ist. Mittlerweile ist ein zweites Schreiben der Inkasso-Firma eingetroffen, eine Mahnung mit einer Zahlungsaufforderung von nun 135 Euro. In ihrer Not hatte sich die Leser-Reporterin an die SZ gewandt und gefragt, was sie nun tun solle.Die Inkasso-Firma, Euro Inkasso Solutions s.r.o., ist keine Unbekannte. Eine kurze Suche im Internet zeigt: Das Unternehmen treibt seit etwa zwei Jahren sein Unwesen in Deutschland. Die Masche: Telefonnummern werden gewählt, in der Hoffnung, dass niemand annimmt, dafür aber später zurückruft, wodurch ein kostenpflichtiger Anruf generiert wird. Oder: Mitarbeiter verkünden dem Angerufenen einen Gewinn, dieser müsse nur seine Adresse nennen, dann würde dieser zugeschickt. Oder: Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter der Post aus. Eine Sendung habe nicht zugestellt werden können, man bräuchte die korrekte Adresse. Bei allen Vorgehensweisen geht es darum, an Name und Adresse zu gelangen, um dann eine Rechnung für eine "kostenpflichtige Serviceleistung" zu verschicken.

Désirée Fuchs, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes, rät dem Ehepaar aus Nonnweiler, der Forderung des Inkasso-Unternehmens auf jeden Fall zu widersprechen. "Sonst kann das Unternehmen einen Schufa-Eintrag veranlassen, da die Forderung ja nicht bestritten wurde", erklärt Fuchs. In jedem Fall sei das Unternehmen in der Beweispflicht, dass ein Vertragsverhältnis besteht. "Fordern sie in dem Widerspruch das Unternehmen auf, das Vertragsverhältnis zu bestätigen." Solange die Firma dem nicht nachkommt, müsse nichts gezahlt werden. Außerdem solle das Ehepaar beim Mobilfunkanbieter einen Einzelverbindungsnachweis anfordern. "Dann muss man warten, ob das Unternehmen aufhört zu nerven oder einen Mahnbescheid veranlasst. Dieser ist von einem Gericht. Aber soweit kommt es bei solchen Abzockfirmen eigentlich nicht", meint Désirée Fuchs.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes bietet auf ihrer Internetseite einen Musterbrief Widerspruch bei Gewinnspielen an, der sich auch für einen Widerspruch bei Inkasso-Abzocke eigne. Dafür müsse nur der erste Satz entsprechend umformuliert werden. Zu finden ist der Musterbrief im Menüpunkt Beratung, persönliche Beratung, Musterbriefe und Flyer.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von einer SZ-Leser-Reporterin aus Nonnweiler. Sie haben auch Spannendes zu erzählen und sogar Fotos gemacht? Dann schicken Sie uns alles als Leser-Reporter: per Sprachnachricht, SMS/Fax, MMS mit Foto an Tel. (06 81) 5 95 98 00, E-Mails an: leser-reporter@sol.de.

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