Noch kein Urteil im Streit um Pinninger Heimatbücher

Blieskastel/Saarlouis. Im Sitzungssaal I des Saarlouiser Verwaltungsgerichts wurde am gestrigen Dienstagvormittag noch kein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Stadt Blieskastel und einem ehemaligen Ortsvorsteher von Neualtheim (heute Pinningen), der den 300-Seelen-Stadtteil von 1999 bis 2004 vertrat, verkündet

Blieskastel/Saarlouis. Im Sitzungssaal I des Saarlouiser Verwaltungsgerichts wurde am gestrigen Dienstagvormittag noch kein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Stadt Blieskastel und einem ehemaligen Ortsvorsteher von Neualtheim (heute Pinningen), der den 300-Seelen-Stadtteil von 1999 bis 2004 vertrat, verkündet. Dieses soll demnächst den Prozessbeteiligten schriftlich zugestellt werden, wie das Gericht am Ende der Verhandlung erklärte. In der Sache geht es um das Dorfbuch "Neualtheim - auch Pinningen genannt - 1700-2000", das im Rahmen der Feierlichkeiten zum 300-jährigen Bestehen des Ortes von drei Heimathistorikern geschrieben, teilweise mit Unterstützung von Sponsoren in einer Auflage von rund 350 Exemplaren gedruckt und anschließend für umgerechnet 30,70 Euro pro Exemplar verkauft worden war. Die Stadt Blieskastel glaubt, dass der ehemalige Ortsvorsteher noch über einen Rest-Bestand der Bücher, die Rede ist von 30 bis 40 Exemplaren, verfügt. Die will sie vom Ex-Ortsvorsteher zurück. Zudem will sie unter anderem Rechnungslegung über die Verkäufe der Bücher in seiner Amtszeit. Für die Stadt Blieskastel waren gestern der stellvertretende Hauptamtsleiter Jens Welsch mit Anwalt Klaus Herrmann vertreten, auf Seiten des Beklagten war niemand gekommen. Richter Andreas Ehrmann erläuterte, dass dieser Rechtsstreit "kein alltäglicher Stoff für das Verwaltungsgericht" sei, da das Verfahren eher dem Zivilrecht als dem öffentlich-rechtlichen zuzuordnen sei. Allerdings habe das Amtsgericht Homburg, Zweigstelle Blieskastel, den Rechtsstreit nach Saarlouis verwiesen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hat der beklagte ehemalige Ortsvorsteher beantragt, die Klage der Stadt Blieskastel abzuweisen. Er mache unter anderem geltend, dass weder der Ortsrat von Neualtheim noch die Stadt Blieskastel Eigentümer der Dorfbücher seien. Vielmehr habe der Beklagte das Recht auf den Besitz der Jubiläumsbücher angemeldet, so Richter Ehrmann. ert

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