Noch ist unsicher, wie es weitergeht

Nonnweiler. Eigentlich sollte der saarländische Landtag noch im Januar über das neue Schulordnungsgesetz beraten und beschließen. Denn nach den Sommerferien wird im Land die Gemeinschaftsschule eingeführt. Wegen des Bruchs der Jamaika-Koalition und der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU ist derzeit aber offen, wann sich das Landesparlament mit dem Gesetz befasst

 Zukünftig eigenständig oder nicht? - Die ERS in Primstal. Foto: B & K

Zukünftig eigenständig oder nicht? - Die ERS in Primstal. Foto: B & K

Nonnweiler. Eigentlich sollte der saarländische Landtag noch im Januar über das neue Schulordnungsgesetz beraten und beschließen. Denn nach den Sommerferien wird im Land die Gemeinschaftsschule eingeführt. Wegen des Bruchs der Jamaika-Koalition und der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU ist derzeit aber offen, wann sich das Landesparlament mit dem Gesetz befasst.Für die Zukunft der Erweiterten Realschulen in Primstal und Mandelbachtal, die nach dem jetzigen Entwurf nicht in eigenständige Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden sollten, ist dies von Nachteil.

Der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald und der Landrat des Saarpfalz-Kreises Clemens Lindemann hatten nämlich in einer parlamentarischen Initiative eine Änderung des Entwurfes vorgeschlagen, die beiden Schulen den Start als Gemeinschaftsschule ermöglicht. Sofern für das kommende Schuljahr mindestens 25 Anmeldungen vorliegen.

Recktenwald hatte für diese Änderung Anfang Dezember sogar im Bildungsausschuss des Landtages ausdrücklich geworben. Die zweite Möglichkeit für den Erhalt der Eigenständigkeit: Der Landkreis als Schulträger übernimmt einen Teil der Personalkosten. Die Gemeinde Nonnweiler hat sich hier bereit erklärt, für drei Jahre die Kosten zu tragen.

Damit aber ist das Bildungsministerium nach jetzigem Stand nicht einverstanden. Denn am vergangenen Freitag, noch vor dem Scheitern der Jamaika-Koalition, lehnte Bildungsminister Klaus Kessler in einem Schreiben an den Landkreis das Dreijahresmodell ab. Die Kostenbeteiligung könne sich nicht auf drei Jahre beschränken. Im November hatte das Ministerium eine Beteiligung über zehn Jahre gefordert (fünf Jahre Aufbau der Schule und bei nicht Erreichen der Schülerzahlen fünf Jahre Abbau). Statt rund 95 000 Euro an Kosten käme ein viel höherer Betrag zustande.

Was die Gesetzesinitiative angeht, so verweist Kessler auf das Parlament. Es sei allein dem Gesetzgeber vorbehalten, ob und mit welchem Wortlaut er den eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedet. Im Klartext: Das müssen die Landtagsabgeordneten entscheiden, das Ministerium bleibt bei seinem Entwurf.

Kessler erläutert in seinem Brief schließlich die Möglichkeit einer vorübergehenden Außenstelle der Gemeinschaftsschule Theley. Voraussetzung sei, dass ab dem kommenden Schuljahr in der Klassenstufe 5 jeweils mindestens 25 Schüler angemeldet werden. Sollte diese Zahl in einem Jahr nicht erreicht werden, dann werde nicht mehr in Primstal eingeschult.

Allerdings wäre die Einschulung in Primstal laut Kesslers Vorschlag nur bis einschließlich des Schuljahres 2014/15 möglich. Ab dann würden alle Schüler in Theley unterrichtet. Auch die im Vorjahr in die Klasse fünf eingeschulten. Sollten allerdings in zwei der drei Schuljahre bis 2014 mindestens 50 Fünftklässler eingeschult werden, käme die Eigenständigkeit in Betracht.

Hintergrund

Im Entwurf des neuen Schulordnungsgesetzes heißt es, dass die Erweiterten Real- und Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, "soweit dort in mindestens einem der Schuljahre von 2009/10 bis 2011/12 in die Klassenstufe 5 mehr als eine Klasse aufgenommen wurde." Das ist in Primstal nicht der Fall. Deshalb würde Primstal nicht in eine eigenständige Gemeinschaftsschule umgewandelt werden.

Ergänzt werden soll dieser Passus nach Vorschlag der Landräte Recktenwald und Lindemann durch einen Nebensatz: "oder soweit zum Anmeldestichtag 2012/2013 mindestens 25 Anmeldungen vorliegen." Damit würde Primstal eine Gemeinschaftsschule bei mindestens 25 Fünftklässlern. Und das ohne Kostenbeteiligung der Kommune beziehungsweise des Landkreises. vf

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort