Niederwürzbacher Rentner erkennt Betrugsmasche

St. Ingbert/Niederwürzbach. Immer wieder und in ständig neuen Varianten erhalten Menschen heutzutage per Post oder auf elektronischem Wege über E-Mails unberechtigte Aufforderungen zur Zahlung von Geldbeträgen, weil sie angeblich irgendwelche kostenpflichtigen Leistungen oder Servicedienste im Internet in Anspruch genommen hätten

St. Ingbert/Niederwürzbach. Immer wieder und in ständig neuen Varianten erhalten Menschen heutzutage per Post oder auf elektronischem Wege über E-Mails unberechtigte Aufforderungen zur Zahlung von Geldbeträgen, weil sie angeblich irgendwelche kostenpflichtigen Leistungen oder Servicedienste im Internet in Anspruch genommen hätten. So erhielt jetzt ein Bürger aus Niederwürzbach ein Mahnschreiben eines angeblichen Rechtsanwaltes Winterstein, in dem er zur Zahlung von 50 Euro wegen illegalen Herunterladens von Musik aus dem Internet auf ein Schweizer Konto aufgefordert wurde, ansonsten werde man die tatsächlich durch ihn verursachten Kosten in Höhe von 6820 Euro gerichtlich einklagen. Diesem Angebot eines auf den ersten Blick preisgünstigen Vergleichs kam der 78-Jährige jedoch nicht nach, sondern prüfte das Schreiben in aller Ruhe genau und stellte so zahlreiche Ungereimtheiten fest, die in ihm die Erkenntnis wachsen ließen, dass er wohl Opfer eines Betruges werden sollte.Dies wurde ihm auch bei seiner Anzeige bei der St. Ingberter Polizei so bestätigt, die daraufhin noch ermittelte, dass sich ein bislang Unbekannter sogar des Namens einer tatsächlich existenten und honorigen Rechtsanwaltskanzlei Winterstein bedient hatte und weitere Anzeigen in gleicher Sache bereits bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gesammelt und bearbeitet werden. Aus Sicht der Polizei war das Verhalten des Niederwürzbachers vorbildlich, der sich auch durch Drohung mit einem Gerichtsverfahren nicht hatte aus der Ruhe bringen lassen und vor allem keine Zahlung geleistet hatte. obe

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