Nichts für die hohe Kante

St. Ingbert. Kommunalpolitik ist kein lukratives Geschäft. Klar, die Städte- und Gemeinderatsmitglieder bekommen für ihre Arbeit etwas Geld, eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Sie erhalten auch Sitzungsgelder. Doch viel Bares kommt da nicht zusammen. Wie viel genau, regelt das KSVG, also das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (siehe Infobox). Jedes Mitglied des 45-köpfigen St

St. Ingbert. Kommunalpolitik ist kein lukratives Geschäft. Klar, die Städte- und Gemeinderatsmitglieder bekommen für ihre Arbeit etwas Geld, eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Sie erhalten auch Sitzungsgelder. Doch viel Bares kommt da nicht zusammen. Wie viel genau, regelt das KSVG, also das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (siehe Infobox).Jedes Mitglied des 45-köpfigen St. Ingberter Stadtrats erhält beispielsweise eine monatliche Aufwandsentschädigung von 102 Euro. Dazu kommt ein Sitzungsgeld von 20 Euro pro Sitzung und Mitglied. Dieses Sitzungsgeld gibt es sowohl für die Stadtratstreffen, als auch für die Zusammenkünfte der verschiedenen Ausschüsse. Für die Stadträte samt Fraktionsvorsitzende fallen somit laut Haushaltsplan 2011 pro Jahr 71 000 Euro Aufwandsentschädigung samt Entschädigungszahlen an. Hinzu kommen die Sitzungsgelder in Höhe von 31 000 Euro an.

Dazu kommen die jährlichen Zuwendungen für die Stadtratsfraktionen. Gemessen an der Fraktionsgröße erhielt die CDU 3876 Euro, die SPD 2784 Euro, die Familien Partei 2160 Euro, die Linke 1848 Euro, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 1692 sowie die Freien Wähler 1536 Euro Zuschüsse im Haushaltsjahr 2011. Insgesamt musste die Stadt allein für die Arbeit des Stadtrats rund 118 000 Euro hinblättern.

Etwa 20 000 Euro und damit wesentlich weniger kostet Blieskastel die Arbeit seiner 39 Kommunalpolitiker im Stadtrat. Das liegt daran, dass die Stadt die Pauschalen für Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen deutlich niedriger festgelegt hat. So erhielten alle Ratsmitglieder 2011 nur 8208 Euro Sitzungsgeld und 11280 Euro Aufwandsentschädigungen. Zuwendungen an die Fraktionen gab es keine. Dafür kamen 2011 noch 10 400 Euro als Pauschale für die Arbeit der 139 Ortsratsmitglieder hinzu. Insgesamt zahlte Blieskastel also rund 30 000 Euro für Stadt- und Ortsräte.

Auch die Gemeinde Mandelbachtal bezahlt ihren Räten Aufwandsentschädigungen. Jedes Mitglied des Gemeinderates (33) erhält 20 Euro pro Monat und 15 Euro pro Rats- und Ausschusssitzung. Die Treffen fanden übrigens 21 Mal statt. Auch die Fraktionen bekamen 2011 gemäß ihrer Fraktionsstärke Zuwendungen: die CDU 818,18 Euro, die SPD 436,36 Euro, Freie Wähler und Linke jeweils 163,64 Euro sowie Grüne und FDP jeweils 109,09 Euro. In den acht Ortsräten gibt es für jedes Mitglied eine monatliche Pauschale von 7,50 Euro und für jede der im vergangenen Jahr abgehaltenen 26 Sitzungen nochmal zehn Euro oben drauf. Die Mandelbachtaler Ratsarbeit kostete 2011 also rund 23 900 Euro.

Die Mitglieder der neun Ortsräte der Gemeinde Gersheim erhalten pro Sitzung 7,50 Euro und eine monatliche Aufwandsentschädigung von 2,50 Euro. Bei 39 Sitzungen im Jahr 2011 macht das also 5060,50 Euro. Jedes Gemeinderatsmitglied (27) bekommt eine Aufwandsentschädigung von fünf Euro monatlich und jeweils 15 Euro pro Rats- und Ausschusssitzung. Zuwendungen für die Fraktionen zahlt Gersheim auch: 2011 waren das 420 Euro für die CDU, 300 Euro für die SPD und 210 Euro für die Linken. Alles zusammengerechnet ist die Ratsarbeit in Gersheim mit 11 210 Euro die günstigste in der Region.

Hintergrund

Die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder ist in Paragraf 51 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: "Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen baren Auslagen einen monatlichen Grundbetrag in angemessener Höhe. Daneben werden ihnen für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse Sitzungsgelder gewährt." Die Gemeinden können diese Entschädigungen auch durch einen einheitlichen Pauschbetrag gewähren. In St. Ingbert beispielsweise werden die Details zu dieser Pauschalentschädigungen in Paragraf 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat ausgelegt. red

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