"Nicht zu Lasten der Kommunen sparen" Städte und Gemeinden sollen 65 Prozent der Kosten bestreiten

Losheim/Merzig. In immer mehr Gemeinden regt sich Widerstand gegen das Ansinnen des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS), die Kommunen an den Kosten für den Winterdienst auf Landes- oder Bundesstraßen zu beteiligen (siehe Text unten). Die Gemeinde Namborn im Kreis St. Wendel will gegen die Kostenbeteiligung in Höhe von 65 Prozent wehren

Losheim/Merzig. In immer mehr Gemeinden regt sich Widerstand gegen das Ansinnen des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS), die Kommunen an den Kosten für den Winterdienst auf Landes- oder Bundesstraßen zu beteiligen (siehe Text unten). Die Gemeinde Namborn im Kreis St. Wendel will gegen die Kostenbeteiligung in Höhe von 65 Prozent wehren. Auch im Kreis Merzig-Wadern wird der Protest lauter, insbsondere aus den Reihen der SPD. So fordern die Losheimer Sozialdemokraten nach einer Mitteilung ihres Vorsitzenden Stefan Scheid den Städte- und Gemeindetag sowie die Landrätin auf, bei der Landesregierung "Widerspruch gegen die Sparpolitik zu Lasten der Kommunen einzulegen".Scheid sieht bei diesem Thema den "Hochwaldraum schon wieder durch die Landespolitik benachteiligt".

Dass das Land überschuldet sei und sparen müsse, das gesteht auch die SPD ein, erklärt Scheid. Aber: "Sparen auf Kosten der Kommunen ist allerdings nur eine Verschiebung von der rechten in die linke Tasche und hilft niemandem."

Ein solches Vorgehen fördere die Politikverdrossenheit der Bürger, die ein Anrecht darauf hätten, dass der Winterdienst gut funktioniere. Die Gerichte würden es dann wohl wie so oft in letzter Instanz zu klären haben, wer im Falle eines Unfalls die Verkehrssicherungspflicht habe und für die entstandenen Schäden der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hafte.

Scheid weiter: "Ich frage mich ernsthaft, welche Stilblüten die angeordnete Sparpolitik in verschiedenen Ministerien der Jamaika-Regierung in Zukunft noch treiben wird und wie lange die Bürger diesem Handeln zu ihren Lasten noch zuschauen sollen." Gerade im Kreis Merzig-Wadern gebe es viele Steigungs- und Gefällstrecken - "sollen wir uns nun alle Geländewagen zulegen?"

In der Gemeinde Losheim sind nach Scheids Angaben etwa 16 Straßenkilometer von der Maßnahme des LfS betroffen, so dass auf die Gemeinde im kommenden Winter Mehraufwendungen für den Winterdienst von über 60 000 Euro zukommen würden. Diese Kosten müssten in anderen Bereichen eingespart werden.

Scheid kündigte an, die SPD werde das Thema auch in den Gemeinderat einbringen und dort die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verlagerung der Verkehrssicherungspflicht und der hiermit verbundenen Kosten für den Winterdienst durch den LfS an die Gemeinde beantragen. "Aus unserer Sicht liegt die Verkehrssicherungspflicht für die innerörtlichen Bundes- und Landesstraßen beim LfS." Da die Bürger aber einen Anspruch auf einen gut funktionierenden Winterdienst hätten, wolle die SPD für die neue Winterperiode - "ohne Anerkennung und unter Vorbehalt der Rückforderung" - eine entsprechende Regelung für die Gemeinde herbeiführen.

Auch in Merzig nimmt sich die SPD-Fraktion im Stadtrat des Themas an. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Alfons Lauer wirft SPD-Fraktionschef Dieter Ernst der schwarz-gelb-grünen Landesregierung vor, "sich wieder einmal der Gelder der Kommunen zu bedienen".

Der saarländische Städte- und Gemeindetag habe den Kommunen empfohlen, eine Vereinbarung mit dem Land zum Winterdienst abzuschließen. Da auch auf dem Gebiet der Stadt Merzig lange Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landstraßen bestehen, bittet der SPD-Fraktionsvorsitzende um Mitteilung, ob die Stadt Merzig eine solche Vereinbarung mit dem Land treffen will. "Für diesen Fall bitte ich um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten, die an das Land zu zahlen wären."

Merzig-Wadern. Im Spätsommer wurde bekannt, dass ab diesem Jahr der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) die Kommunen an den Kosten für den Streu- und Räumdienst auf Landes- und Bundesstraßen beteiligen möchte. Die Kostenbeteiligung soll für jene Abschnitte der betroffenen Straßen gelten, die durch geschlossene Ortschaften führen. Der LfS legt dabei je Kilometer Straße Kosten von 4100 Euro zu Grunde. Hiervon sollen die Kommunen ab sofort 65 Prozent übernehmen. Das war das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) und dem für Verkehr zuständigen Umweltministerium.

Sollten Kommunen nicht bereit sein, auf der Basis dieser Konditionen eine Vereinbarung mit dem LfS abzuschließen, müssten sie künftig den Winterdienst auf diesen Straßen selbst übernehmen. Der LfS stützt sich auf das Saarländische Straßengesetz, in dem es im Paragrafen 53 heißt: "Alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Straßen einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Landstraßen I. und II. Ordnung sind ordnungsgemäß zu reinigen. Die Reinigungspflicht obliegt den Gemeinden." Im folgenden Absatz ist davon die Rede, dass der Landesbetrieb die Kommunen bei der Schneeräumung unterstützt, allerdings laut Gesetz "ohne Anspruch auf Kostenersatz". Ausgenommen von der Kostenbeteiligung sind Strecken mit einem Gefälle von mehr als sechs Prozent. Die werden auch weiterhin vom LfS allein auf eigene Kosten geräumt oder gestreut. red "Welche Stilblüten treibt die Sparpolitik noch?"

Stefan Scheid, SPD

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