Neuwahl der Riegelsberger Schiedsleute

Riegelsberg. Im Juli endet die Amtszeit der Schiedsleute in den beiden Riegelsberger Schiedsbezirken, die Neuwahl erfolgt durch die Ortsräte. Wer Schiedsmann oder -frau werden will, der muss, laut Saarländischer Schiedsordnung, nach seiner "Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet" sein

Riegelsberg. Im Juli endet die Amtszeit der Schiedsleute in den beiden Riegelsberger Schiedsbezirken, die Neuwahl erfolgt durch die Ortsräte. Wer Schiedsmann oder -frau werden will, der muss, laut Saarländischer Schiedsordnung, nach seiner "Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet" sein. Nicht geeignet ist, "wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist", zudem sollte man das 25. Lebensjahr vollendet haben und selbst im Schiedsbezirk wohnen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Dem Schiedsmann obliegen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen "mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zu erreichen".Riegelsberger, die sich für das Amt interessieren, können sich bis zum 6. Mai schriftlich bewerben bei: Gemeinde Riegelsberg, Fachbereich 1, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg. red

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