Neunkircher OB weist Vorwurf der "Flickschusterei" zurück

Neunkirchen. Oberbürgermeister Jürgen Fried zeigt sich überrascht von den Ausführungen des CDU-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Karl Albert, der in einem Interview unserer Zeitung (SZ vom 31. Oktober/1. November) eine aktuelle Bauleitplanung für Neunkirchen gefordert hatte. Der Stadtverwaltung bei der Bauleitplanung "Flickschusterei" vorzuwerfen, sei sachlich falsch

Neunkirchen. Oberbürgermeister Jürgen Fried zeigt sich überrascht von den Ausführungen des CDU-Stadtratsfraktionsvorsitzenden Karl Albert, der in einem Interview unserer Zeitung (SZ vom 31. Oktober/1. November) eine aktuelle Bauleitplanung für Neunkirchen gefordert hatte. Der Stadtverwaltung bei der Bauleitplanung "Flickschusterei" vorzuwerfen, sei sachlich falsch. Die Stadtverwaltung handle hier sehr wohl perspektivisch, auf rechtlichen Grundlagen und unter der Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange, somit auch im Sinne der Bürger, betont Fried. Der Verwaltungschef versteht nach eigenen Worten "die Aufregung" von Karl Albert nicht. Zum einen habe die Opposition bei den angesprochenen Verfahren immer mitentschieden. Zum anderen sei eine entsprechende Stellungnahme der Stadtverwaltung nach einer Stadtratsanfrage der CDU zurzeit ganz normal in Bearbeitung.Fachlich falsch sei die Behauptung von Karl Albert, der Paragraf 13 a BauGB sei eine reine Ausnahmeregelung. "Für Bebauungspläne der Innenentwicklung wurde das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13a als Regelverfahren zur Verfügung gestellt", erläutert Fried. Im Rahmen der Novellierung des BauGB habe der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die Innenentwicklung der Städte zu stärken und wichtige Planungsvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauleitpläne im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Die inhaltlichen Anforderungen sind mit Ausnahme der Umweltprüfung fast gleich. Die Zeiten für einzelne Verfahrensschritte können abgekürzt werden und der Flächennutzungsplan muss nach Abschluss des Verfahrens angepasst werden, heißt es weiter in der Mitteilung des Oberbürgermeisters. Somit entfalle also ein getrenntes Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, und der Aufwand der Kommune werde maßgeblich reduziert.

Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt sei im Rahmen der 5. Änderung im Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes zur Wohneinheitenbilanzierung überprüft und angepasst sowie in rund 40 Punkten aktualisiert worden. Zurzeit bestehe somit kein Bedarf an Flächen, die über die jetzige Darstellung des Flächennutzungsplanes hinausgehen, so dass hieraus auch kurzfristig aus Sicht der Verwaltung eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes nicht notwendig sei. Daraus lasse sich auch erkennen, dass die Verwaltung sehr wohl mit "Prognosen über die zukünftige Entwicklung" arbeite. Mittelfristig werde eine Neuaufstellung des vorbereitenden Bauleitplanes für notwendig gehalten. red

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