Zur Kirmes gibt's Halteverbote

Neunkirchen. Anlässlich der Neunkircher Kirmes vom 29. August bis 2. September ordnet die Stadtverwaltung im Umfeld des Eisweihers Haltverbote an. Dies teilt die Stadtpressestelle mit

Neunkirchen. Anlässlich der Neunkircher Kirmes vom 29. August bis 2. September ordnet die Stadtverwaltung im Umfeld des Eisweihers Haltverbote an. Dies teilt die Stadtpressestelle mit. Für die Dauer der Kirmes ist das Halten in der Wellesweilerstraße ab Einmündung Fernstraße bis Einmündung Flotowstraße in Fahrtrichtung Wellesweiler; in der Fernstraße ab Einmündung Bliesstraße bis oberhalb der Zufahrt zum dortigen Kfz-Betrieb auf beiden Straßenseiten und zwischen Bliesstraße und Wellesweilerstraße verboten. Hier wird außerdem die Fahrbahnbreite verengt, um mehr Bewegungsfläche für die Fußgänger und eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten zu erreichen. Unmittelbar angrenzend an das Festgelände werden in der Fernstraße Taxenstandplätze ausgewiesen. Durch dieses Angebot wird die Anbindung des Eisweihers an das Liniennetz der NVG ergänzt. Haltverbote werden ebenfalls in der Bliesstraße ab Einmündung Fernstraße bis Anwesen 10 in beiden Fahrtrichtungen, ab Einmündung Willi-Graf-Straße bis zur Bushaltestelle sowie in der Süduferstraße ab Einmündung Willi-Graf-Straße bis zur Taubenaustraße in Fahrtrichtung Mozartstraße beschildert. red

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