Ungemeldet im Keller wohnen Wenn Menschen im Kellerraum hausen

Neunkirchen · Stadt Neunkirchen kontrolliert im Zusammenhang mit Sozialleistungsbetrug Häuser.

 Mit mehreren Personen etwa in einem fensterlosen Kellerraum zu wohnen, ist einem Menschen unwürdig. Schimmel an den Wänden ist dabei nur eines unter vielen Problemen. 

Mit mehreren Personen etwa in einem fensterlosen Kellerraum zu wohnen, ist einem Menschen unwürdig. Schimmel an den Wänden ist dabei nur eines unter vielen Problemen. 

Foto: picture-alliance/ dpa/Felix Heyder

Es war eine unscheinbare Meldung, die kürzlich aus dem Neunkircher Rathaus kam: „Aus gegebenem Anlass weist die untere Bauaufsichtsbehörde darauf hin, dass die nicht genehmigte Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken und die nicht genehmigte Nutzung von Garagen zu Werkstätten unzulässig sind.“ Hintergrund sind mehrere Häuser, in denen Menschen in Kellerräumen untergebracht wurden; teilweise mit Matratzen auf den Kellerböden, ohne Fenster, mit unzureichendem ersten und fehlendem zweiten Rettungsweg. Daneben hatten die Behörden auch Fälle der Bodenverunreinigung durch illegale Nutzung von Garagen und Grundstücken zu Reparaturzwecken vorgefunden.

Wie die Stadt auf SZ-Nachfrage erläutert, handelt es sich bei den Menschen, die in ganz offensichtlich ausgesprochen desaströsen Wohnverhältnissen in der Kreisstadt leben, um Menschen, die „vorwiegend aus Osteuropa“ stammen. Genau genommen handelte es sich seit letztem Jahr um sechs Familien und zwei Einzelpersonen, auf die die Behörden aufmerksam geworden sind. So wie die Betroffenen gegenüber der Unteren Bauaufsicht erläuterten, wohnten sie eigener Angabe zufolge freiwillig in den Räumen.

Zum Hintergrund dieser Verhältnisse erklärt das Neunkircher Rathaus, seit vergangenem Jahr kontrolliere die UBA gemeinsam mit Ordnungsamt (Meldebehörde) und teils Mitarbeitern des Jobcenters anlassbezogen Häuser, in denen solche Unterbringungen vermutet werden. Das Ganze steht im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Sozialleistungsbetrug gegenüber der Arge und dem Jobcenter, ge- oder auch verfälschten Wohnungsgeberbescheinigungen sowie möglicher Überbelegungen. Die Behördenmitarbeiter haben im Zusammenhang mit ihren Kontrollen gesehen, dass Kellerräume zu Wohnzwecken genutzt wurden. Und das ist nach der Landesbauordnung verboten. Zugleich lässt sich aber offensichtlich nicht falschen Angaben zu Wohnverhältnissen Geld ergaunern.

Dabei handelt es sich bei solchen Fällen keineswegs um ein kleines Vergehen. Wenn nicht genehmigte Nutzung von Räumen bekannt werden, kann dies natürlich zunächst einmal zu einer sofortigen Nutzungsuntersagung durch das Bauordnungsamt führen, führt die Stadt aus. Eine baurechtlich illegale Nutzung von Gebäuden stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeld sieht dabei Strafen von bis zu 250 000 Euro vor. Die Stadt will mit weiteren Kontrollen dafür Sorge tragen, widerrechtliche Wohnverhältnisse, die eigentlich für niemanden zumutbar sind, einzudämmen. Sie möchte Mieter wie Vermieter für die Problematik sensibilisieren, wie die Stadtpressestelle sagt.

Weitere Informationen: Bauordnungsamt der Kreisstadt Neunkirchen, Telefon (0 68 21) 20 25 23.

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