Ärger über nicht angeleinte Hunde Wenn das Herrchen die Kontrolle verliert

Neunkirchen · Frei laufende Hunde im Wald und Hundekot in Anlagen und auf Feldern ärgern viele Bürger. In Neunkirchen gilt für das gesamte Stadtgebiet eine Anleinpflicht für alle Hunde.

 Es sind nicht die Hunde, die Schuld daran haben, wenn man sie frei laufen lässt, oder ihre Hinterlassenschaften für Ärger sorgen. Das liegt stets in der Verantwortung ihrer Herrchen, die sich dessen nicht immer bewusst sind.

Es sind nicht die Hunde, die Schuld daran haben, wenn man sie frei laufen lässt, oder ihre Hinterlassenschaften für Ärger sorgen. Das liegt stets in der Verantwortung ihrer Herrchen, die sich dessen nicht immer bewusst sind.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Sabine S. liebt Hunde und hatte früher selbst einen. Aber die Joggerin aus Furpach ärgert sich seit Wochen tierisch über einen nicht angeleinten Hund im Wald oder vielmehr über dessen uneinsichtiges Herrchen. Der kleine Mischlingshund spürt, dass Sabine Angst vor ihm hat, stürmt der Joggerin bei jedem Zusammentreffen laut bellend entgegen und bleibt dann knurrend vor ihr stehen. Der Hundehalter meint dazu nur lapidar: „Das macht er nur bei Ihnen.“

Eigentlich sollte man sich im Wald erholen und nicht ärgern. Das Jagdgesetz für das Saarland regelt, dass sich Hunde im sogenannten Einwirkungsbereich ihrer Führer befinden müssen. Weitergehende Regelungen (Leinenzwang) bestehen nach Auskunft des Umweltministeriums oft in Naturschutzgebieten oder durch Satzung der Kommunen in ausgewiesenen Bereichen. Die Neunkircher Stadtverwaltung beantwortete eine Anfrage unserer Zeitung zum Leinenzwang für Hunde folgendermaßen: „Entsprechend der Vorgaben aus der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Kreisstadt Neunkirchen gilt für das gesamte Stadtgebiet eine Anleinpflicht für alle Hunde. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Wald, da das Waldgesetz eine Anleinpflicht nicht vorsieht.“

Im Übrigen komme es vor, dass Bürger wegen unangeleinter Hunde Anzeigen erstatten, dies bilde jedoch die Ausnahme. In letzter Zeit habe es eher weniger Beschwerden beziehungsweise Anzeigen bezüglich Anleinpflicht und Hundekot gegeben. Letzterer sei übrigens immer ein Problem. Hundebesitzer lassen ihre Vierbeiner in Grünanlagen laufen, damit diese dort ihr Geschäft verrichten. Die Hinterlassenschaften werden dann oft nicht eingesammelt. Davon können die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs „ein Lied singen“. Denn nicht nur für Spaziergänger oder spielende Kinder ist der Hundekot als Tretminen ein Problem. Beim Mähen der Anlagen werde auch oft die Kleidung der Betriebshofmitarbeiter mit den Exkrementen verschmutzt, heißt es aus dem Rathaus. Wer einmal aus Versehen Tierkot im eigenen Garten „mitgemäht“ hat, weiß, wie widerlich dies stinkt. Ganz abgesehen von den gesundheitlichen Schäden für andere Tiere, wenn diese Hundekot in abgemähtem Heu fressen. Die Streuobstwiese beispielsweise, die der Naturschutzbund Neunkirchen in Wellesweiler eingerichtet hat, wird trotz eines Hinweisschildes von Hundehaltern als Hundeklo missbraucht. Wie der Vorsitzende des Nabu Neunkirchen, Stefan Sauer, berichtet, hat ein Bauer wegen des Gesundheitsrisikos für seine Tiere das Mähen der Wiese aufgegeben. Die Mahd war unbrauchbar, denn Kot hat im Futter von Lebensmitteltieren nichts zu suchen.

Zum Glück sind nicht alle Hundebesitzer schwarze Schafe. Verantwortungsbewusste Halter nutzen beim Gassigehen die Hundekottüten und entsorgen die Häufchen ordnungsgemäß. Die Möglichkeit dazu hätten sie in Neunkirchen sogar an vielen Orten kostenlos, denn es gibt mittlerweile 25 Beutelspender. Diese sind nach Angaben der Stadtverwaltung in der Regel in Grünanlagen wie Wagwiesenthal, Hüttenpark, Gutspark, Freizeitanlage Furpach oder Wellesweiler verteilt. Allerdings werden die Beutel auch von Vandalen aus den Behältern gezogen und im Bereich rundum verteilt.

Eine aktuelle Auswertung der Stadt hat übrigens ergeben, dass zurzeit 3474 Hunde in Neunkirchen angemeldet sind. Anzunehmen ist, dass noch etliche Hunde mehr ihren „Wohnsitz“ in der Kreisstadt haben.

Für alle Hundebesitzer im Saarland gilt, dass während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni nach Paragraf 33 des neuen Jagdgesetzes nur noch Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint im Wald geführt werden dürfen. Gerade bodenbrütende Vögel sowie Hasen und Rehe würden von frei laufenden Hunden massiv gestört, mahnt Stefan Sauer vom Nabu. Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben, erklärt das Ministerium hierzu. Bei Missachtung könne ein Bußgeld erhoben werden. Sabine S. könnte also durchaus den Besitzer des kläffenden Hundes anzeigen, der ihr das Joggen im Wald verleidet.

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