Kaminöfen in Neunkirchen Saubere Luft trotz Öfen

Neunkirchen · Die Verbraucherzentrale informiert über strengere Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen.

Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen bereits seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt, was es damit auf sich hat. So erklärt er, dass alte Öfen neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub abgeben. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und Stichtagsdaten für die Einhaltung der Grenzwerte festlegte.

Abhängig vom Zeitpunkt der Typenprüfung eines Ofens – abzulesen auf dem Typenschild - muss ein entsprechender Nachweis erbracht, ein Feinstaubfilter nachgerüstet oder ein Ofen sogar komplett ausgetauscht werden. „Seit dem 1. Januar 2018 gilt dies für Öfen mit Typenschild-Datum vor 1985, ab dem 1. Januar 2021 betrifft diese Vorgabe dann auch Öfen mit Typenschild-Datum vor 1995“, sagt Helmut Pertz.

Für bestimmte Feuerungsanlagen gibt es zwar Ausnahmeregelungen, dennoch sollten Betreiber freiwillig dafür sorgen, dass die Emissionen die neuen Grenzwerte nicht überschreiten. Die Qualität und die Technik des Ofens garantieren jedoch noch keine geringen Feinstaub-Emissionen. „Einen wesentlichen Einfluss hat der Verbraucher selbst“ sagt Helmut Pertz, indem er nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz und geeignete Anzünder verwendet.“ Eine Alternative sind Feuerstätten für Holzpellets. Diese sind effizienter und haben deutlich weniger Feinstaubemissionen.

Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie.

Beratungen: Im Neunkircher Rathaus in Zimmer 407, Tel. (06 81) 5 00 89 15. In Schiffweiler im Erdgeschoss, Zimmer 6, Tel. (0 68 21) 6 78 23 oder Tel: (06 81) 5 00 89 15. In Eppelborn finden die Energieberatungen im Rathaus, Rathausstraße 27, statt. Anmeldung unter Telefon (0 68 81) 96 92 58.

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