Stadt verschickt Steuer-Briefe Steuerbescheide werden verschickt

Neunkirchen · Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2018. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümern Anfang Februar vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits Anfang Januar versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung (rosa) für den Grünschnittsammelplatz übersandt. Mit dieser Berechtigung kann Kompost, der von Neunkircher Grundstücken stammt, gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Gewerbetreibende benötigen für die Anlieferung eine Einzelberechtigung, die bei der Abteilung für Steuern im Rathaus ausgestellt wird.

Hundehalter, die ihrer Meldepflicht zur Hundesteuer bisher nicht nachgekommen sind, werden gebeten, ihre Hunde anzumelden. Der städtische Ordnungsdienst ist angewiesen, verstärkt zu kontrollieren.

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