Neunkircher Kreistag Steigende Mietkosten machen auch dem Landkreis zu schaffen

Kreis Neunkirchen · Bürokratie erleben kann der Beobachter immer wieder in den Sitzungen der kommunalen Räte. Von „oben“ werden den Gremien Pflichten aufgedrückt, deren Sinnhaftigkeit sich nicht leicht erschließt.

So zu sehen bei der Sitzung des Kreistages unter Leitung von Landrat Sören Meng am Donnerstagnachmittag im Amtsgebäude in Neunkirchen. Dort ging es unter anderem um die „Vorstellung und Beratung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes für den Landkreis Neunkirchen“, so der Tagesordnungspunkt. Im Klartext bedeutet dies: Der Kreis muss bei der Unterbringung von Sozialhilfeempfängern den Spagat zwischen adäquater Wohnung und angemessenem Preis finden. Was darf also eine Unterkunft im Kreis das Jobcenter oder das Sozialamt kosten? Alle vier Jahre muss das neu ermittelt werden, wozu man sich der Dienstleistung der Firma Rödl & Partner bedient, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Niklas Lipp von Rödl & Partner stellte das Verfahren, das bei etwaigen gerichtlichen Auseinandersezungen unanfechtbar sein soll, ausführlich vor. Groß angelegte Daten-Erhebungen und Auswertungen führen dann zur Feststellung der Angemessenheitsgrenzen. Wobei der Kreis in drei Vergleichsräume (Regionen) unterteilt wird: Die Kreisstadt Neunkirchen, die Gemeinde Spiesen-Elversberg und als gemeinsame Region die fünf übrigen Kreis-Kommunen. Fazit: Im Vergleich zu den Grenzwerten, die bislang relevant waren, ist mit Kostensteigerungen von zwei bis zehn Prozent je nach Wohnungsgröße zu rechnen. Was bei den Haushaltsansätzen des Kreissozialamtes und des Jobcenters bereits berücksichtigt worden ist. Dass die Mieten so gestiegen sind, hätte sich auch weniger aufwändig herausfinden lassen können. Das räumte auch Sozialdezernentin Birgit Mohns-Welsch ein. Den Vorgaben des Bundessozialgerichtes müsse aber Genüge getan werden. Was nun geschah.

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