Stadt: Wildes Parken gefährdet zunehmend die Fußgänger

Neunkirchen. Immer mehr Klagen über zugeparkte Gehwege gehen nach Angaben der Stadtpressestelle beim Ordnungsamt der Stadt Neunkirchen ein. Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern sei es oft nicht möglich, an den verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen vorbeizukommen

Neunkirchen. Immer mehr Klagen über zugeparkte Gehwege gehen nach Angaben der Stadtpressestelle beim Ordnungsamt der Stadt Neunkirchen ein. Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern sei es oft nicht möglich, an den verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen vorbeizukommen. Sie müssten, sich selbst und den fließenden Verkehr gefährdend, auf die Fahrbahn ausweichen, obwohl dies Fußgängern aus Sicherheitsgründen verboten ist.Die Stadt appelliert deshalb an Rücksichtnahme und Einsicht der Autofahrer. Auf Gehwegen darf nur dann geparkt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung beziehungsweise Markierung erlaubt ist. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro geahndet werden kann. In schweren Fällen kann auch das Abschleppen des Fahrzeuges verfügt werden. Die Stadtverwaltung bittet darum, insbesondere in der Innenstadt entlang Karl-Schneider-Straße, Süduferstraße, Bliesstraße und Untere Bliesstraße, in der Spieser Straße sowie in Wiebelskirchen in der Ostertalstraße und der Bexbacher Straße darum, die Gehwege frei zu halten. red

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