Stadt verschickt Abgaben-Bescheide

Neunkirchen. Wie die Stadtpressestelle mitteilt, verschickt die Stadt die Abgaben-Bescheide. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Abfallgebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Ausgenommen ist die Vergnügungssteuer, die bereits im Januar fällig war

Neunkirchen. Wie die Stadtpressestelle mitteilt, verschickt die Stadt die Abgaben-Bescheide. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Abfallgebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Ausgenommen ist die Vergnügungssteuer, die bereits im Januar fällig war. red

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