Stadt verschickt Abgaben-Bescheide
Neunkirchen. Wie die Stadtpressestelle mitteilt, verschickt die Stadt die Abgaben-Bescheide. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Abfallgebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Ausgenommen ist die Vergnügungssteuer, die bereits im Januar fällig war
12.02.2009
, 20:18 Uhr
Neunkirchen. Wie die Stadtpressestelle mitteilt, verschickt die Stadt die Abgaben-Bescheide. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Abfallgebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Ausgenommen ist die Vergnügungssteuer, die bereits im Januar fällig war. red