Hundesteuer Stadt Neunkirchen prüft den Hundebesitz

Neunkirchen · Wie alle Städte und Gemeinden im Saarland erhebt auch die Kreisstadt Neunkirchen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde vom Hundehalter bei der Steuerabteilung im Rathaus, Zimmer 321, Tel. (06821) 202-321 angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 84 Euro für einen Hund. Für den zweiten Hund beträgt die Steuer 108 Euro und für jeden weiteren Hund 132 Euro. Es zahlen jedoch nicht alle Hundehalter. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Städten geht die Verwaltung davon aus, dass etwa 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet werden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste aufgesucht. Die Firma wird durch Befragung den tatsächlichen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Die Hundesteuersatzung sieht in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz empfindliche Straf- und Bußgeldvorschriften vor. Um die Anwendung der Bußgeldvorschriften zu verhindern, werden die Hundehalter, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, aufgefordert, dies unverzüglich zu tun.

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