Grundsteuerreform Grundsteuerreform: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Spiesen-Elversberg/Kreis Neunkirchen · Ab dem 1. Juli müssen Eigentümer und Eigentümerinnen bis einschließlich 31. Oktober 2022 ihre Feststellungserklärung (Stichtag 1. Januar 2022) gegenüber dem Finanzamt über das Elster-Portal abgeben.

 Das eigene Haus bringt auch finanzielle Verantwortung mit sich. Foto: Kai Remmers/picture-alliance/dpa

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Hierüber informiert ein Informationsschreiben nebst Datenblatt der saarländischen Finanzämter, welches bis Ende Juni allen Eigentümern und Eigentümerinnen zugeht, die zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet sind. Das teilt ein Sprecher der Gemeinde Spiesen-Elversberg mit.

Aus diesem Datenblatt können folgende Angaben entnommen werden: Aktenzeichen Finanzamt, Gemarkung, Flurstück (Zähler, Nenner), Fläche und Bodenrichtwert (Grundvermögen) beziehungsweise Ertragsmesszahl (Land- und Forstwirtschaft).

Zudem müssen folgende Punkte angegeben werden, welche selbst ermittelt werden müssen: Grundstücksart und gegebenenfalls Gebäudeart, Wohn-/Nutzfläche (bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken), Bruttogrundfläche (bei überwiegend betrieblich oder zu anderen Zwecken genutzten Grundstücken), Anzahl der Wohnungen, Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze (keine Carports oder Außenstellplätze) und das Baujahr beziehungsweise Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes.

Diese Daten können teilweise aus Bauunterlagen oder einem notariellen Kaufvertrag entnommen werden, wie es weiter heißt.

Auskunft erhalten Bürger über das zuständige Finanzamt. Für den Landkreis Neunkirchen (Eppelborn, Merchweiler, Neunkirchen, Spiesen-Elversberg, Illingen, Ottweiler und Schiffweiler) ist das Finanzamt St. Wendel zuständig. Kontakt: Finanzamt St. Wendel, Marienstraße 27, 66606 St. Wendel, Telefon (0 68 51) 804-0, Fax (0 68 51) 804-189, poststelle@fawnd.saarland.de

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