Gemeinde Spiesen-Elversberg informiert über Steuern

Spiesen-Elversberg · Wie bereits im vergangenen Jahr werden für das Haushaltsjahr 2017 grundsätzlich keine Abgabenbescheide in Spiesen-Elversberg verschickt. Dies betrifft Grundsteuer, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren. Die Grundsteuer A und B wird durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Selbstverständlich erhalten Abgabenpflichtige, deren Festsetzung von der des Vorjahres abweicht, einen geänderten Bescheid.

Die Zahlungen sind deshalb zu den im letzten Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen zu leisten. In der Regel sind dies der 15. Februar., 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird der jeweils fällige Betrag automatisch vom Bankkonto abgebucht. Dies teilt die Gemeindeverwaltung von Spiesen-Elversberg mit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort