Feuerwehrleute dürfen nun bis 65 aktiven Dienst leisten

Spiesen-Elversberg · Bis vor Kurzem galten noch die Bestimmungen aus den 80er Jahren. Jetzt hat die Verwaltung in Spiesen-Elversberg das alte Regelwerk der Freiwilligen Feuerwehr endgültig außer Kraft gesetzt.

Bei seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Spiesen-Elversberg einstimmig eine neue Brandschutzsatzung beschlossen. Bislang hatte die Satzung aus dem Jahr 1989 als Grundlage für den Dienstbetrieb und den Aufbau der Spiesen-Elversberger Feuerwehr gedient. "Einige Regelungen sind jedoch zwischenzeitlich teilweise überholt oder bedürfen einer neueren Fassung", heißt es dazu in der Beschlussvorlage des Rates. So beinhaltet das neue Regelwerk wichtige Änderungen hinsichtlich Aufnahmekriterien, Organisationsstruktur und Funktionsweise der Freiwilligen Feuerwehr. Demnach können von nun an nur noch Anwärter in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Spiesen-Elversberg haben. Bewerber, die außerhalb der Gemeinde wohnen, können allerdings in bestimmten Fällen eingesetzt werden, wenn sie regelmäßig für den Einsatz- und Übungsdienst zur Verfügung stehen. Zur Ermittlung der Feuerwehrtauglichkeit muss neben der ärztlichen Bescheinigung neuerdings auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Im Dienst werden die Regeln ebenfalls verschärft. Die Angehörigen der Feuerwehr sind beispielsweise verpflichtet, den Löschbezirksführer über eine Dienstunfähigkeit zu unterrichten. Werdende Mütter haben laut Satzung die Pflicht eine Schwangerschaft mitzuteilen, "sobald ihnen der Zustand bekannt ist". Aber auch auf die älteren Mitglieder kommen Änderungen zu. Erst im Alter von 65 Jahren - zuvor lag die Altersgrenze bei 60 Jahren - scheiden sie aus dem aktiven Dienst aus. Und wer seinen Dienst beendet, sollte laut neuer Satzung gut auf seine Ausrüstung aufpassen: "Für fehlende Ausstattungsgegenstände kann die Gemeinde Kostenersatz verlangen."

Tier- und Umweltschützer dürften sich über den neuen Paragrafen 16 freuen: Dort ist nun ausdrücklich vermerkt, dass der Einsatzleiter dazu verpflichtet ist, neben Menschen auch Tiere zu retten und die Umwelt zu schützen.

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