Betrieb von Kitas durch Vertrag nun neu geregelt

Spiesen-Elversberg. Bürgermeister Reiner Pirrung hatte die Vertreter der Träger der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Spiesen-Elversberg ins Rathaus eingeladen, um dort die neue Vereinbarung zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Spiesen-Elversberg zu unterzeichnen

 Die neue Kita-Vereinbarung regelt auch die Personalkosten. Foto: SZ

Die neue Kita-Vereinbarung regelt auch die Personalkosten. Foto: SZ

Spiesen-Elversberg. Bürgermeister Reiner Pirrung hatte die Vertreter der Träger der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Spiesen-Elversberg ins Rathaus eingeladen, um dort die neue Vereinbarung zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Spiesen-Elversberg zu unterzeichnen. Die ursprüngliche Vereinbarung, die die Gemeinde Spiesen-Elversberg mit der Katholischen Kirchengemeinde Herz-Jesu Elversberg, der Katholischen Kirchengemeinde St. Ludwig Spiesen und der Evangelischen Kirchengemeinde Spiesen-Elversberg-Heinitz abgeschlossen hatte, war seit 1. Januar 2003 in Kraft. Hiermit hatte sich die Gemeinde verpflichtet, einen Ausgleich zu den ungedeckten Betriebskosten zu leisten. Dieser Beitrag war festgesetzt mit 70 Prozent der angemessenen Sachkosten, welche mit 13 Prozent der Personalkosten berechnet wurden. Durch Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben beziehungsweise durch die Neuschaffung von Ganztagsplätzen und Krippenplätzen war die bisherige Ausgleichszahlung nicht ausreichend. Die Gemeinde hatte sich durch gesonderte Beschlüsse des Rates verpflichtet, die ungedeckten Kosten durch die Schaffung von Krippenplätzen, Ganztagsplätzen, die Bereitstellung von hauswirtschaftlichen Kräften, sowie die Freistellung der Leitungen zu übernehmen. Durch Ermächtigung des Ausschusses für Schul-, Kultur-, Sport-, Kinder- und Jugendangelegenheiten wurde ein Entwurf für eine neue Vereinbarung erarbeitet, welcher den Kirchengemeinden zur eventuellen Einarbeitung von Anregungen und Wünschen zur Verfügung gestellt wurde. In der unterschriftsreifen Fassung wurden alle Anregungen und Wünsche der Kirchengemeinde eingearbeitet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 5. Mai der Vereinbarung zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Wesentliche Änderungen gegenüber der "alten" Fassung sind die Anpassung an die neuen gesetzlichen Regelungen des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnung, die Anhebung des Beitrages der Gemeinde von bisher 13 Prozent der Personalkosten auf 15 Prozent, die Neufestlegung des Stichtages für die Berechnungsgrundlage des Beitrages auf den 1. Juni (vorher 1. Januar) und die Festlegung, dass durch die Neufestsetzung der Kostenerstattung die bisherigen Kostenzusagen für die Bildung von Ganztagsplätzen, Krippenplätzen und so weiter entfallen. Hierdurch wird eine Besserstellung der Kirchengemeinde und eine Vereinfachung der Abrechnung erreicht. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort