Anwohner streitet mit der Kommune Ärger in der Elversberger Beethovenstraße

Spiesen-Elversberg · Anlieger Stefan Meyer legt sich mit der Gemeindeverwaltung an. Sanierungsgebiet müsste längst abgearbeitet sein.

Stefan Meyer hat sein Haus in der Beethovenstraße in Elversberg im Juni 2016 gekauft. Ein schöner Flecken in der Kommune. Aber es gibt zwei Dinge, die ihn richtig nerven. Zum einen ist es die Hängepartie um Kosten, die daraus erwachsen, dass sein Haus in einem Sanierungsgebiet steht. Zum anderen ist es das Tempo, mit dem seiner Wahrnehmung nach in dem verkehrsberuhigten Bereich gefahren wird. Mit der Gemeindeverwaltung hat er sich in diesen zwei Punkten schon ausführlich auseinandergesetzt, berichtet er gegenüber der SZ. Aber ohne ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen, wie er erzählt.

Das Areal am Alten Markt sei seit den 1980er Jahren Sanierungsgebiet. Zu einem Sanierungsgebiet, das insbesondere Ortskerne bei Erhalt der Bausubstanz modernisieren möche, gibt es eine Sanierungssatzung. Die beschließt der Gemeinderat. In der Satzung stehe drin, dass eine solche Sanierung zehn Jahre dauern dürfe, sagt der Anlieger. Meyer weiter: „Die Gemeinde hat einen verkehrsberuhigten Bereich aus dem Gebiet gemacht, das Verfahren aber nie abgeschlossen.“ Die Grundstückseigentümer werden, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, zur Kasse gebeten, müssen ihren Teil zu der Verbesserung der städtebaulichen Situation dazugeben. Das könnten 8000 bis 9000 Euro werden, sagt Meyer. Mal abgesehen von der Summe, die da auf die Leute zukomme, stört den Anwohner, dass damit im Grundbuch ein Vermerk einhergehe. Das sei im Falle eines Verkaufs ein Hemmnis.

Dass Sanierungsgebiete über lange Zeiträume Bestand haben, sagt der Spiesen-Elversberger Bürgermeister Reiner Pirrung auf SZ-Nachfrage, sei keinesfalls unüblich. Ähnliche Situationen ließen sich im Saarland auch andernorts finden. Meist seien Sanierungsgebiete Voraussetzung für eine Städtebauförderung. Innerhalb der Gemeinde, erläutert das Rathaus weiter, gibt es zurzeit zwei Sanierungsgebiete. Beide umfassen eine Größe von etwa 20 Hektar. Ihre Grenzen verlaufen jeweils um die Ortskerne von Spiesen und Elversberg. Das Sanierungsgebiet in Elversberg, bestätigt die Verwaltung, wurde mit Beschluss der Satzung vom 22. Mai 1987 festgelegt, was mit dem Grundbuchvermerk einhergehe. Dies bedeute auch, dass eine Veräußerung nur mit Genehmigung der Gemeinde erfolgen könne. Bürgermeister Reiner Pirrung bemerkt aber auch: „Das Vorliegen eines Sanierungsvermerks bringt dem Eigentümer auch Vorteile, wie etwa die steuerliche Begünstigung bei eigenen Sanierungsmaßnahmen.“ Über die Jahre habe die Gemeinde in dem Areal gearbeitet: Umgestaltungen verschiedener Straßen wie auch die Beethovenstraße gab es, die Neugestaltung des Alten Marktes und anderer Plätze, den Ausbau von Straßen und Gehwege, die Sanierung verschiedener öffentlicher Gebäude.

Pirrung sagt weiter: „Auch Rat und Verwaltung sind der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die Sanierungsgebiete nach über 30 Jahren nun zeitnah zu beenden. Aus diesem Grund wurde bereits im vorigen Jahr mit den notwendigen Arbeiten begonnen, die der Aufhebung eines Sanierungsgebietes vorangehen.“ Die gutachterliche Bewertung der Grundstücke laufe. Die Bürger sollen in der Folge bei einer Informationsveranstaltung die Möglichkeit haben, offene Fragen und Unklarheiten zu klären. Das soll im Herbst sein, wenn der Zeitplan der Wertermittlung eingehalten werden kann. Auch individuelle Gesprächstermine für konkrete, das eigene Grundstück betreffende Fragen soll es geben. Pirrung: „Hierbei wird uns ein externes Fachbüro, welches mit der Unterstützung des Abschlusses des Sanierungsgebiets Elversberg beauftragt wurde, beratend zur Seite stehen.“ Die finanziellen Auswirkungen ließen sich erst nach der Bewertung beurteilen. Bürgermeister Pirrung: „Was wir zu diesem Zeitpunkt sagen können, ist, dass es auch in unserem Interesse ist, für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.“

Neben der Problematik des Sanierungsgebietes sieht Stefan Meyer die gefahrenen Geschwindigkeiten im verkehrsberuhigten Bereich als viel zu hoch an. In der Sache habe er sich auch ans Polizeipräsidium gewandt. Es gab Verkehrsmessungen, die, wie Meyer sagt, seine Einschätzung stützten. Dennoch komme er auch in dieser Sache nicht weiter. Tatsächlich äußert sich das Ordnungsamt der Gemeinde anders. Aufgrund der Beschwerde sei es zunächst im Herbst 2017 aktiv geworden. Bei einer Messung habe es neben sehr geringer Verkehrsdichte Geschwindigkeiten im Toleranzbereich gegeben. Das Anliegen von Stefan Meyer sei dann später nochmals im Rahmen der Verkehrsschau der Gemeinde thematisiert worden. Auch das ohne andere Erkenntnisse. Auf weitere Beschwerden von Meyer gab es dann im August 2018 eine weitere Verkehrsmessung. Auch diese Messung habe die Ergebnisse des Vorjahres bestätigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort