Verirrt im Vorschriften-Dschungel

Schiffweiler · Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten einen lieben Angehörigen bestatten zu lassen. Familiengrab, Rasengrab, Urnenwand, Friedwald, Kolumbarium, anonymes Grabfeld. SZ-Leser Rainer Spaniol aus Schiffweiler entschied sich nach dem Tod seiner Frau Gabriele für eine Urnenrasengrabstätte. Zu spät merkte er, dass er eigentlich etwas ganz anderes gewollt hätte.

 Rainer Spaniol aus Schiffweiler am Grab seiner Frau Gabriele. Weder die dicke Platte noch der Grabschmuck dürfen laut Satzung auf dem Urnenrasengrab sein. Foto: Andreas Engel

Rainer Spaniol aus Schiffweiler am Grab seiner Frau Gabriele. Weder die dicke Platte noch der Grabschmuck dürfen laut Satzung auf dem Urnenrasengrab sein. Foto: Andreas Engel

Foto: Andreas Engel

. Der Tod seiner Frau Gabriele im Alter von nur 56 Jahren war ein großer Schock für Rainer Spaniol und seine Familie. "Ich konnte beim Bestatter noch keinen klaren Gedanken fassen", beschreibt der Schiffweiler Bürger seine Situation im März diesen Jahres. So entschied er sich für ein Urnenrasengrab auf dem Friedhof in seinem Heimatort Schiffweiler . Spaniol glaubte, er könne die Grabstätte später mit einer Grabplatte versehen, auf deren Gestaltung er und seine Kinder Einfluss nehmen könnten. Auch legte die Familie Wert darauf, dort Blumen oder Grablichter ablegen zu können.

Nach der Beisetzung dann der Schock: Es stellte sich für die Spaniols heraus, dass nur eine nicht fundamentierte erdgleiche Grabplatte verwendet werden dürfte, deren Maße genau vorgeben sind. Außerdem darf, laut Schiffweiler Friedhofssatzung, keinerlei Schmuck auf dem Grab liegen, damit die Pflege des Grabfeldes nicht behindert wird. Sachen, die Rainer Spaniol auf dem Grab ablegte, wurden deswegen von der Gemeinde entfernt. "Daher habe ich die Gemeinde gebeten, entweder eine Umgestaltung der jetzigen Grabstelle zu erlauben oder eine Umbettung in eine Grabstätte, die den Wünschen meiner Familie entspricht, zu ermöglichen", sagte Spaniol der SZ. Allerdings hätte ihm das zuständige Bau- und Umweltamt der Gemeinde unter Bezug auf die Friedhofssatzung dieses Ansinnen verwehrt. Auch Schreiben am Bürgermeister Markus Fuchs hätten nichts gebracht, die Gemeinde sei bei der Ablehnung geblieben. Für den verzweifelten Spaniol ist das ein "Akt der Willkür", weil es schon durchaus Umbettungen von Urnen gegeben habe.

Gegenüber der SZ betonte Markus Fuchs sein persönliches Mitgefühl für die Familie Spaniol, rückte aber von seiner ablehnenden Position nicht ab. "Wenn wir Ausnahmen von der Satzung zulassen, öffnen wir ständigen Sonderwünschen das Tor", sagte Fuchs der SZ. Jeder könne sich im Vorfeld über die Bestattungsformen und die Friedhofssatzung - beispielsweise über den Bestatter oder bei der Gemeinde - informieren. Bei dem Umbettungsfall, den Spaniol als Präzedenzfall zitiere, stelle sich die Situation anders dar. Hier hätte es keine Kollision mit der Satzung gegeben. Rainer Spaniol zeigte sich gegenüber der SZ bestürzt über die neuerliche Ablehnung. Für ihn ist die Angelegenheit noch nicht zu Ende.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von unserem Leser-Reporter Rainer Spaniol aus Schiffweiler . Wenn Sie Interessantes zu erzählen haben, können Sie für Sprachnachrichten aufs Band die Telefonnummer (06 81) 5 95 98 00 nutzen oder unsere E-Mail-Adresse:

leser-reporter@sol.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort