Grünschnittsammelstelle Seit gestern darf wieder geliefert werden

Stennweiler/Merchweiler · Die neue Sammelstelle für Grüngut zwischen Stennweiler und Merchweiler wurde gestern eröffnet. Die Bürger müssen jetzt tiefer in die Tasche greifen.

 Mit dem obligatorischen Durchschneiden eines Bandes übergab Schiffweilers Bürgermeister Markus Fuchs (vorne, 3.v.r., mit der Schere in der Hand) die neue Grüngutannahmestelle Schiffweiler/Merchweiler ihrer Bestimmung.

Mit dem obligatorischen Durchschneiden eines Bandes übergab Schiffweilers Bürgermeister Markus Fuchs (vorne, 3.v.r., mit der Schere in der Hand) die neue Grüngutannahmestelle Schiffweiler/Merchweiler ihrer Bestimmung.

Foto: Jörg Jacobi

Die Grünschnittsammelstelle zwischen Stennweiler und Merchweiler kann seit gestern mit Grünschnitt beliefert werden. Bei der offiziellen Vorstellung im Vorfeld gab es noch eine Übersicht über die Eckdaten der Anlage. Im Dezember war mit den Arbeiten begonnen worden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 550 000 Euro. Notwendig geworden waren die Arbeiten, weil sich das saarländische Abfallwirtschaftsgesetz und das Gesetz über den Entsorgungsverband Saar (EVS) zum Beginn des Jahres geändert haben. Es gibt seitdem eine neue Rechtslage im Hinblick auf die Sammlung und Verwertung von privatem Grünschnitt. Die Gemeinden sind nun nur für die Sammlung von Grünschnitt zuständig. Dazu zählen Laub, Äste, Strauchwerk und Vergleichbares. Der EVS ist für Verarbeitung und Verwertung zuständig. Kompostierung findet also künftig auf der ehemaligen Kompostieranlage Anlage Schiffweiler/Merchweiler nicht mehr statt, die Kompostierung wird in Ormesheim durchgeführt. Hier wird nur noch Gut angenommen.

Um allen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, mussten Umbaumaßnahmen stattfinden. Zu den Umweltschutzmaßnahmen gehören: asphaltierte Lagerfläche für Grüngut (etwa 1500 Quadratmeter), asphaltierte Zufahrtsstraße, Sickerwasserbecken zur Sammlung und Entsorgung des belasteten Wassers (100 Kubik). Dazu kommen Arbeitsschutzmaßnahmen: Wasser- und Stromanschluss sowie Sanitärcontainer mit Toilette und Handwaschbecken.

Die Betriebskosten, so wurde mitgeteilt, werden sich aufgrund der intensiveren Kontrollen, die mehr Personal erfordern, sowie der Kosten zur Verarbeitung durch den EVS, erhöhen. Gesetzlich sind die Kommunen verpflichtet, zur Finanzierung der Ausgaben Gebühren zu erheben. Daher sei eine Einführung einer Anlieferungsgebühr unumgänglich. Man habe bei der Erstellung der Gebührenordnung Wert gelegt auf eine einfach Gebührenstruktur und akzeptable Gebührenhöhe.

Um den Anlieferverkehr nach der längeren Schließung etwas zu entzerren werden zwei Sonderöffnungszeiten angeboten: Freitag, 4. Mai, 10 bis 18 Uhr, sowie Freitag, 11. Mai, 10 bis 18 Uhr. Die bekannten Öffnungszeiten bleiben ansonsten bis Oktober wie folgt bestehen: Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Freitag 15 bis 18 Uhr und Samstag 9 bis 16 Uhr.

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