Schiffweiler Rat deckelt Zuschuss für Kindergarten-Umbau

Schiffweiler · Um den Bau eines Wohnhauses in der Talstraße zu ermöglichen, muss die Gemeinde Schiffweiler einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Grund: Die Untere Bauaufsicht als Genehmigungsbehörde ordnet das vorgesehene Grundstück dem Außenbereich zu, der nicht durch eine geltende Bauleitplanung abgedeckt ist.

Die Rathausverwaltung sieht in dem Bauvorhaben eine "sinnvolle Ergänzung" der schon vorhandenen Bebauung in der Talstraße. Auf ihren Antrag hin gab der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig grünes Licht für einen Bebauungsplan "Talstraße". Die Kosten dafür wird der Antragsteller, Architekt Achim Brust, übernehmen.

Gleiches gilt für den Bau eines Einfamilienhauses in der Straße Am Kastelberg. Hier stimmte der Rat einmütig einer Ergänzungssatzung zu, die eine Außenbereichsfläche in den bebaubaren Innenbereich einbezieht. Das Gebäude muss im hinteren Bereich des Grundstücks errichtet werden, weil eine Bebauung direkt an der Straße wegen Bergbauschäden nicht möglich ist. Antragsteller Jürgen Schell übernimmt sämtliche Verfahrenskosten .

Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen begrenzte der Schiffweiler Gemeinderat den Zuschuss für den Umbau des katholischen Kindergartens St. Elisabeth in Heiligenwald auf je ein Fünftel der Bau- und Architektenkosten. Laut Saarländischem Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz ist die Gemeinde zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet, im Gesetz werden dabei 20 Prozent als angemessen angesehen. Mit der Baumaßnahme, die auf 180 000 Euro veranschlagt ist, sollen brandschutzrechtliche Auflagen für den Krippenbereich erfüllt werden. Dem Wunsch der Kirchengemeinde St. Laurentius, für die bereits angefallenen Honorarkosten des Architekten in Höhe von 23 000 Euro 65 Prozent beizusteuern - das Bistum übernimmt nur 35 Prozent -, kam die Gemeinde somit nicht nach. Eine Beteiligung über die 20 Prozent hinaus könne sich die Gemeinde Schiffweiler als Haushaltssanierungskommune nicht leisten, so Bürgermeister Markus Fuchs . Zudem sei die Kirchengemeinde der Abmachung mit der Gemeinde nicht gefolgt, vor Planungsbeginn das Rathaus über Bauvorhaben und Kosten zu informieren.

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