Rat bewilligt mehr Geld für Flüchtlingshilfe

Schiffweiler · Weiterer Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Jahres für den Schiffweiler Rat waren unter anderem nötige Steuererhöhungen.

Nachdem sich die Flüchtlingshilfe in diesem Jahr zum zentralen Thema entwickelt hatte, war auch in der letzten Sitzung des Gemeinderates Schiffweiler davon noch einmal die Rede. Bis zum 3. Dezember verbuchte die Verwaltung überplanmäßige Ausgaben von 84 229 Euro für die Unterbringung der Flüchtlinge.

Auch über die Feiertage wird die Gemeinde weitere Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten aufnehmen, das heißt, es müssen weitere Wohnungen zur Verfügung gestellt und mit Möbeln ausgestattet werden. Dies eingerechnet, veranschlagt die Gemeindeverwaltung für 2015 einen Gesamtbetrag von 120 000 Euro, welchen der Rat einstimmig genehmigte.

Zügig über die Bühne gingen auch die Tagesordnungspunkte, die sich mit den Jahresabschlüssen 2014 des Freibades Landsweiler-Reden und des Abwasserwerkes der Gemeinde Schiffweiler beschäftigten. Die jeweiligen Jahresgewinne von 528 548 Euro (Freibad) und 160 367 Euro (Abwasserwerk) werden laut Ratsbeschluss auf die neuen Rechnungen vorgetragen.

Nicht ganz einig waren sich die Anwesenden dagegen in Sachen Hebesatzsatzung für 2016. Der Vorschlag der Verwaltung sah vor, die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Gewerbesteuer auf dem Niveau von 2015 zu belassen. Angehoben werden sollte dagegen der Hebesatz der Grundsteuer B für die in der Gemeinde liegenden Grundstücke: von 360 auf 420 Punkte - vor dem Hintergrund der sinkenden Abwasserbeseitigungsgebühr, was ebenfalls beschlossen wurde (Bericht folgt).

Wie Bürgermeister Markus Fuchs darlegte, folge man einem Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich (TU Kaiserslautern). "Das erforderliche Hebesatzniveau zur Deckung der anteiligen Finanzierungslücke von 25 Prozent hat er für die Gemeinde Schiffweiler mit einem Hebesatz von 420 und zur vollständigen Deckung der modellhaften Finanzierungslücke auf 752 errechnet." Generell erachte man es als sinnvoll, die Hebesätze an die Entwicklung der gewogenen Landesdurchschnittshebesätze jährlich anzupassen, die bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung zur Anwendung kommen. Bei der Grundsteuer B gibt es dort für 2014 eine geringfügige Erhöhung von 359 auf 363 Punkte. Gegen die Stimmen von CDU und FBL entsprach der Rat dem Verwaltungsvorschlag. Der Rest der Sitzung verlief in harmonischem Einverständnis, sowohl was die Umbenennung der Grundschule Schiffweiler-Stennweiler in Walter-Bernstein-Grundschule Schiffweiler anbelangte als auch beim Danke-Sagen für die gute und faire Zusammenarbeit im Rat.

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