Lebenshilfe-Veranstaltung auf der Redener Alm Es geht um Feinheiten des Teilhabegesetzes

Kreis Neunkirchen · Der Landesverband der Lebenshilfe lädt nach Reden ein. 180 Teilnehmer wollen sich bei Vorträgen und Runden schlau machen über ein kompliziertes Thema.

 Menschen mit Beeinträchtigung sollen bis 2023 an allen Bereichen des Lebens voll teilhaben können. 

Menschen mit Beeinträchtigung sollen bis 2023 an allen Bereichen des Lebens voll teilhaben können. 

Foto: dpa/Stefan Puchner

Es wird eine große Veranstaltung auf der Redener Alm an diesem Samstag mit einem nicht leicht verdaulichen Thema. Der Landesverband der Lebenshilfe hat eingeladen zu einem Tag mit Informationen rund um das Bundesteilhabegesetz. Neben Vorträgen inklusive Fragerunden  stellt sich die Lebenshilfe mit ihren Angeboten auf einem „Markt der Teilhabe“ vor. 180 interessierte Menschen haben sich dazu angemeldet, erläutert Franziska Theobald, damit sei die Alm proppenvoll. „Wir waren selbst überrascht über die große Zahl der Anmeldungen“, sagt die Beraterin des EUTB (ausgeschrieben Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung), die auf der Etage der Neunkircher Lebenshilfe in der Bliespromenade angesiedelt ist. Aber sie weiß aus ihrer Beratungsarbeit: „Es besteht ein sehr großer Bedarf an Aufklärung bei Angehörigen und Betroffenen.“ Denn mit dem 1. Januar kommenden Jahres zündet das Bundesteilhabegesetz eine neue Stufe. Das Gesetz ist Ende 2016 in Kraft getreten mit der Maßgabe, Leuten mit unterschiedlichen Schwierigkeiten Hürden aus dem Weg zu räumen im gesellschaftlichen Leben. Sie sollen, wie der Name schon sagt, an allen Bereichen teilhaben können wie alle anderen Menschen. Wer jetzt bei dem Info-Tag am Samstag nicht zum Zuge kommt, muss sich nicht grämen. Wegen der großen Nachfrage, erläutert Theobald, sei für kommendes Jahr ein weiterer Termin für eine solche Veranstaltung geplant.

Das Teilhabegesetz ist nicht ganz einfach zu fassen. Das weiß auch Beraterin Theobald. Sie spricht von einem „schwierigen und komplexen Thema“. Es wird bis 2023 in insgesamt vier Stufen umgesetzt, um allen Institutionen die Möglichkeit zu geben, sich an neue Bedingungen anzupassen. Selbstbestimmung und Teilhabe sind die Eckpfeiler. Sie sollen für jeden gelten. Und das auf allen Feldern des Lebens, ob es nun um Bildung, Arbeitsleben oder gesellschaftliches Miteinander geht. Konkret bedeutet dies, dass etwa ein Mensch mit Einschränkungen für ein Studium mehr Zeit braucht oder bestimmte Hilfsmittel, um zu lernen oder seine Arbeiten zu schreiben. Auch um Kinder mit Beeinträchtigungen, die an eine Regelschule möchten, kann es gehen. Die EUTB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter unterstützen dabei, die Bedingungen und Möglichkeiten auszuloten. Gleiches gilt für die Arbeitswelt. Der Fokus liegt mit dem Gesetz stärker darauf, Menschen, die etwa in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, in eine Firma jenseits der betreuten Situation zu integrieren. Und nicht zuletzt soll es jedem Menschen möglich sein, alle Freizeitangebote uneingeschränkt  zu nutzen. Etwa wenn ein Querschnittsgelähmter ein Auto brauche, um zu einer Veranstaltung zu kommen, sagt Theobald.

Mit dem Jahreswechsel greift die nächste Stufe des Gesetzes auch auf finanzielle Belange aus. Unter dem Aspekt der Selbstbestimmung sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden, ihre Geldangelegenheiten selbst zu regeln. Das bedeute auch, dass Geld der öffentlichen Hand, das zuvor zum Beispiel bei Heiminsassen direkt an den Träger ging, auf ein eigenes Konto geht. Und von dort aus dann zum Empfänger muss. Theobald: „Wer körperliche Beeinträchtigungen hat, bekommt dies sicher hin. Aber wenn es sich um Menschen mit geistigen Einschränkungen handelt, kann das definitiv ein Problem sein.“ Lebenshilfe und Neunkircher WZB mit seinen rund 1000 Angestellten hätten sich damit beholfen, über Einverständniserklärungen Probleme aus dem Weg zu räumen, wo sie in diesem Zusammenhang entstehen könnten. Was sich ebenfalls ändert: Im Zuge des Gesetzes müssten jetzt alle betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung neue Anträge für die Grundsicherung stellen, was durchaus auch bei der EUTB-Beratung zu deutlich mehr Arbeit führt.

Der Info-Tag auf der Redener Alm will viele Fragen rund um das Thema klären. Dass die für Menschen mit Einschränkungen womöglich nicht so gut zu erreichen ist, weißt EUTB-Beraterin Theobald: „Wir haben den Ort ganz bewusst gewählt. Es gibt fünf Shuttle-Busse, die Alm ist rollstuhlgerecht. Wir wollten einen attraktiven Ort und die Teilhabe gerade dort ermöglichen, wo mancher sonst vielleicht nicht hinkommt.“

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