Es gibt keine Badeaufsicht Schwimmen verboten am Itzenplitzer Weiher

Schiffweiler · Die Gemeinde weist auf Gefahren hin und kündigt verstärkt Kontrollen an. Es drohen Platzverweise.

 Auch wenn es noch so sehr lockt: Der Itzenplitzer WEiher ist und bleibt fürs Baden verboten.

Auch wenn es noch so sehr lockt: Der Itzenplitzer WEiher ist und bleibt fürs Baden verboten.

Foto: Gemeinde

(red) So belebend ein kühles Bad auch sein kann, in der Natur lauern erhebliche Gefahren. Abrutschende Ufer, steile Abbruchkanten, Schlingpflanzen, trübes und undurchsichtiges Wasser, schlammiger Grund, geringe Wassertiefe. Immer wieder kommt es zu folgenschweren Badeunfällen. Auch am Itzenplitzer Weiher in Heiligenwald gibt es erhebliche Gefahrenquellen. Darauf weist die Gemeinde Schiffweiler hin. Es gibt keine Badeaufsicht, keine Sicherungen und die DLRG ist auch nicht vor Ort. Nicht umsonst hat Bürgermeister Markus Fuchs den Weiher mit einem Badeverbot versehen. Aber nicht nur die Unfallgefahren, die an erster Stelle stehen, verbieten das Baden in einem ungesicherten Weiher. Ein Badesee ist erst dann ein Badesee, wenn zusätzlich zu einer Badeaufsicht die Wasserqualität überwacht wird, wenn der Grund auf etwaige Gefahrenquellen wie Glasscherben und Metall untersucht wird, WC- Anlagen vorhanden sind und noch einiges mehr. Diese Grundvoraussetzungen sind am Itzenplitzer Weiher nicht gegeben.

Auch möchte die Gemeinde wir darauf hinweisen, dass das Badeverbot dem Schutz von Erholungs-, Regenerations- und Schutzraum für Mensch, Tier und Umwelt dient. Die Waldwege und auch die Badeinsel werden „vermüllt“, die Tiere kommen nachts, wenn alles wieder still und leise ist und fressen die Hinterlassenschaften der Menschen und werden krank.

Die Situation, dass in diesem Jahr das Freibad Landsweiler-Reden aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleibt und man sich bei Hitze ein kühles und nasses Plätzchen sucht, ist absolut verständlich aber es wird dringlich darauf hinweisen, dass der Itzenplitzer Weiher kein Badesee ist und dass das Baden strengstens verboten ist.

Die Mindestabstandsregeln und das Ansammlungsverbot der Corona – Pandemie Verordnung gelten immer noch und dürfen nicht verletzt werden.

Das Ordnungsamt, sowie die Polizei werden in den nächsten Wochen vermehrte Kontrollgänge machen und wenn nötig Platzverweise verteilen.

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