Am Itzenplitzer Weiher herrscht Bade- und Grillverbot

Heiligenwald · . Auch wenn das derzeitige Wetter zu einem kühlen Bad im Itzenplitzer Weiher geradezu einlädt, so weist die Gemeinde Schiffweiler trotzdem darauf hin, dass das Baden im Weiher nach der Polizeiverordnung der Gemeinde verboten ist.

Darauf weist das Ordnungsamt hin. Beliebter Treffpunkt für Schwimmer sei nämlich der Itzenplitzer Weiher. Der aber sei nicht für Schwimmer freigegeben, betont Pressesprecherin Martina Puhl-Krapf gegenüber der SZ.

Grund für das Badeverbot: Das Wasser im Weiher entspricht nicht der EU-Badegewässerverordnung. Das Wasser werde außerdem nicht auf bakterielle Belastungen hin untersucht. Eine Schwimmaufsicht sei außerdem nicht vor Ort und damit niemand, der im Notfall sofort eingreifen könne. Allerdings, so heißt es weiter, sind nicht nur das Baden, sondern auch Grillen auf offenem Feuer nicht gestattet. Hierzu zählten auch Einweggrills. Gerade bei den zurzeit herrschenden Temperaturen bestehe höchste Waldbrandgefahr. "Sollte es zu einem Notfall oder gar einem Waldbrand kommen, ist neben einem Bußgeld auch mit Regressforderungen für den entstandenen Schaden zu rechnen."

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