Ärger bei der Sperrmüllabfuhr

Schiffweiler · Der Entsorgungsverband Saar (EVS) holt Sperrmüll ab. Doch wenn die Mitarbeiter dafür Privatgelände betreten müssen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Das sorgte für Ärger in Schiffweiler.

 So hatte SZ-Leser-Reporter Markus Bronder seinen Sperrmüll abgestellt. Für die Müllmänner lag er eindeutig auf Privatgelände, also verweigerten sie die Mitnahme. Fotos: Markus Bronder

So hatte SZ-Leser-Reporter Markus Bronder seinen Sperrmüll abgestellt. Für die Müllmänner lag er eindeutig auf Privatgelände, also verweigerten sie die Mitnahme. Fotos: Markus Bronder

Ausgediente Gartenstühle, Matratzen, die ihre besten Tage hinter sich haben sowie ein ausrangiertes Nachtschränkchen: Dinge, von denen sich SZ-Leser-Reporter Markus Bronder gerne trennen wollte. Gesagt, getan: Der Schiffweiler rief den Entsorgungsverband Saar (EVS) an, um den Sperrmüll abholen zu lassen. Doch als die bestellte Sperrmüllabfuhr kam, machte sich Ernüchterung breit. Sie könnten den Sperrmüll nicht mitnehmen, da er sich auf Privatgelände befinde und sie dieses aus versicherungstechnischen Gründen nicht betreten dürften, so die zwei Mitarbeiter der Firma Paulus, die der EVS zur Abholung beauftragt hatte. Bronder verstand die Welt nicht mehr. Er hatte den Sperrmüll doch extra nicht auf, sondern an den Bürgersteig gestellt, um insbesondere die Schüler der nahe gelegenen Grundschule nicht zu gefährden. Doch die Müllmänner blieben dabei: Bronder verfüge über einen großen Bürgersteigbereich, den er mit dem Sperrmüll zustellen müsste. Das sei auch mit dem Schiffweiler Ordnungsamt so abgesprochen. Das Angebot von Bronders Frau, den Müllmännern den Sperrmüll zu reichen, lehnten diese aus Zeitgründen ab und zogen weiter.

Als Leser-Reporter Bronder sich beim Ordnungsamt Schiffweiler über die besagte Absprache informieren wollte, war man auch dort erstaunt: Diese existiere nicht, die Pflicht, für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer vor seinem Anwesen zu sorgen, jedoch schon. Als Bronder einem Ordnungsamt-Mitarbeiter auf Fotos zeigte, wie er den Sperrmüll abgestellt hatte (siehe oben), konnte Letzterer kein Fehlverhalten feststellen - im Gegenteil: Die gute Verkehrssicherheit für Fußgänger und vor allem Grundschüler sei gewährleistet und der Sperrmüll ordnungsgemäß abgestellt, hieß es aus dem Ordnungsamt. Auf den ausführlichen Beschwerdebrief, den Bronder infolge an EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker richtete und der die offensichtlichen Unstimmigkeiten betont, folgte der Anruf einer Mitarbeiterin, die die Aussagen der Müllmänner verteidigte: Die Absprache mit der Gemeinde bestehe sehr wohl und die Müllmänner dürften Privatgelände nicht betreten.

Auf SZ-Anfrage hin zeigt sich das Unternehmen jedoch einsichtig: "Wir bedauern es sehr, dass es durch die unterschiedliche Auffassung bezüglich der Bereitstellung des Sperrgutes zu Unannehmlichkeiten und letztlich zur Nichtabfuhr gekommen ist", schreibt EVS-Pressesprecherin Marianne Lehmann und fügt hinzu: "Wir hoffen, dass die Abholung in einem zweiten Anlauf besser gelingt". Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass es den Müllmännern aus versicherungstechnischen Gründen tatsächlich nicht gestattet sei, beim Abholen von Sperrmüll Privatgrundstücke zu betreten. Diese Regelung solle auch Schadensersatzansprüche vorbeugen. Auf diese Anweisung hätten sich die Müllmänner berufen, als sie die Abholung abgelehnt haben, da "nicht alle Gegenstände direkt hinter der Gehwegkante in Reihe aufgestellt und verteilt innerhalb der Einfahrt abgelagert waren", so Lehmann nach der Sichtung der Fotos, die Bronder von der Sperrmülllagerung gemacht hatte. Das Betreten seines Grundstück wäre jedoch trotzdem möglich und versicherungsrechtlich unbedenklich gewesen, "insbesondere da die Eigentümer anwesend waren", räumt sie ein. Der Vorfall sei inzwischen mit dem Unternehmen Paulus ausführlich besprochen worden, mit der Maßgabe, dass im Zweifelsfall der Servicegedanke Vorrang haben muss.

Um Probleme dieser Art in Zukunft zu vermeiden, verweist Lehmann auf folgende Regelung: "Den Sperrmüll gut sichtbar und platzsparend am Grundstück, falls möglich an der Gehwegkante, andernfalls am anfahrbaren Straßenrand aufstellen." Sperrmüll solle nicht in Einfahrten und auf Privatgrundstücken stehen und Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von Leser-Repor Markus Bronder aus Schiffweiler . Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00, schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter

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Auf einen BlickFür die Kommunen im Kreis Neunkirchen bietet der EVS zur Entsorgung von Sperrmüll einen Abholservice an. Möchte man diesen in Anspruch nehmen, reicht ein Anruf beim EVS Kunden-Service-Center unter Tel. (06 81) 5 00 05 55. Daraufhin schickt der EVS dem Kunden per Post eine Benachrichtigung, wann die Sperrmüllabfuhr erfolgt. In der Regel geschieht die Abfuhr bis zu drei Wochen nach Anmeldung. Eine Ausnahme besteht für die Bürger der Stadt Neunkirchen (sowie Saarlouis und Homburg): Da Neunkirchen über einen eigenen Fuhrpark verfügt, führt die Stadt die Sperrmüllabfuhr als Dienstleister für den EVS durch. Ein Sperrmülltermin muss also unter Telefon (0 68 21) 20 26 54 vereinbart werden. Der Preis des Abholservices hängt von der Menge des Sperrmülls ab: Für bis zu vier Kubikmeter werden 15 Euro, für bis zu acht Kubikmeter 30 Euro und pro weitere angefangene vier Kubikmeter 15 Euro berechnet. Weitere Informationen zur Sperrmüllentsorgung sind unter www.evs.de unter dem Pfad "Infomaterial" und dem Menüpunkt "Abfallentsorgung" erhältlich. Quelle: EVS

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