Regeln für den Umgang mit Füchsen in der Schonzeit

Kreis Neunkirchen. Der Hegeringleiter 4 im Jagdkreis Neunkirchen - zuständig für Illingen, Merchweiler, Wemmetsweiler, Hüttigweiler und Hirzweiler -, Heinz Grob, hat sich in Zusammenhang mit den Artikeln über Vorfälle mit Füchsen in den vergangenen Wochen im Kreis (wir berichteten) gemeldet

Kreis Neunkirchen. Der Hegeringleiter 4 im Jagdkreis Neunkirchen - zuständig für Illingen, Merchweiler, Wemmetsweiler, Hüttigweiler und Hirzweiler -, Heinz Grob, hat sich in Zusammenhang mit den Artikeln über Vorfälle mit Füchsen in den vergangenen Wochen im Kreis (wir berichteten) gemeldet. In einer Pressemitteilung gibt er Tipps, wie Anwohner sich während der gesetzlich festgelegten Schonzeit des Fuchses vom 16. Februar bis zum 15. August schützen können. Da Füchse potenzielle Überträger von Krankheiten sind, soll direkter Kontakt vor allem durch Kinder vermieden werden. Essensreste auf offenen Komposthaufen können Füchse und andere Wildtiere anlocken. Hunde-und Katzenfutter sollte man nicht in offenen Näpfen auf der Terrasse oder im Garten stehen lassen. Was den Haustieren schmeckt, lockt auch den Fuchs an. Für Fragen stünden die ortsansässigen Jäger jederzeit zur Verfügung, ein aktives Eingreifen sei aber bei Strafe verboten. Bei akuten Problemen mit dem Fuchs während der Schonzeit empfiehlt Grob, sich an die Ortspolizeibehörde oder ans Umweltministerium zu wenden. red

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