Neunkirchen Handyparken auch in Neunkirchen

Neunkirchen · Parkschein aufs Smartphone: Parkgebühren können bargeldlos bezahlt werden.

 So wie hier in Zweibrücken, kann man nun auch in der Kreisstadt Neunkirchen „Handyparken“.

So wie hier in Zweibrücken, kann man nun auch in der Kreisstadt Neunkirchen „Handyparken“.

Foto: Lutz Fröhlich

Seit 1. Juni ist auch in Neunkirchen das bargeldlose Bezahlen der Parkgebühren möglich, wie ein Sprecher der Kreisstadt mitteilt. Wie beim klassischen Parkschein sind die ersten 20 Minuten gebührenfrei. Bei einer Parkdauer von 21 Minuten beträgt die Gebühr 15 Cent. Ab der 22. Minute wird bis zum Erreichen der am jeweiligen Parkplatz gültigen Höchstparkdauer eine Gebühr von einem Cent je Minute erhoben.

Für eine Parkzeit von einer Stunde fallen 54 Cent, für drei Stunden 1,74 Euro an.

Auf Parkplätzen, die eine Höchstparkdauer von zwölf Stunden zulassen, beträgt die Höchstgebühr drei Euro. Dies gilt für alle durch die Kreisstadt Neunkirchen bewirtschafteten Parkmöglichkeiten.

Da sich die Stadt für das betreiberoffene Modell der smartparking Plattform  entschieden hat, können Kundinnen und Kunden aller großen Anbieter den neuen Service sofort nutzen: Egal, ob die App von EasyPark, paybyphone, mobilet, yellowprick, Parkster oder PARCO auf das Handy geladen wurde, bargeldloses Parken sei problemlos möglich, teilweise auch ohne Registrierung beim Anbieter.

Zukünftig kann man sich also die Suche nach Münzgeld und den Weg zum Parkscheinautomaten sparen und sich per Mobilgerät einbuchen, wie es weiter heißt.

Der Parkvorgang wird beendet, indem man wieder wegfährt, und man zahlt nur für die Parkdauer, die man tatsächlich in Anspruch genommen hat.

Online gestartete Parkvorgänge werden unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung übermittelt. Durch den automatisierten Datenabgleich ist sichergestellt, dass ungerechtfertigte „Knöllchen“ wegen nicht ausgelegtem Parkschein vermieden werden und ein digitaler Parkschein vorhanden ist, wie es abschließend in der Mitteilung der Stadt heißt.

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