Park-and-Ride-Platz soll stärker kontrolliert werden

Neunkirchen. Ständig überquellende Mülleimer, Schlaglöcher und außerdem nicht beleuchtet - so schildert der SZ-Leser den Zustand des Park-and-Ride-Platzes an der L 124/B41 in Neunkirchen. Seine Tochter, so der Mann, fahre von hier aus regelmäßig in Fahrgemeinschaft zur Arbeit. Den Zustand des Platzes sieht er als stark verbesserungswürdig an

Neunkirchen. Ständig überquellende Mülleimer, Schlaglöcher und außerdem nicht beleuchtet - so schildert der SZ-Leser den Zustand des Park-and-Ride-Platzes an der L 124/B41 in Neunkirchen. Seine Tochter, so der Mann, fahre von hier aus regelmäßig in Fahrgemeinschaft zur Arbeit. Den Zustand des Platzes sieht er als stark verbesserungswürdig an. Die Stadt Neunkirchen oder den Kreis würde er hier gerne in der Pflicht sehen. Wie eine Nachfrage der SZ ergab, ist jedoch der Landesbetrieb für Straßenbau hier verantwortlich. Jeden Donnerstag, so teilt dort Hans-Peter Sommer mit, werde der Platz durch die Vertragsreinigungsfirma gereinigt. "Leider muss von unserer zuständigen Straßen- und Autobahn- Meisterei (SAM) in Limbach immer wieder festgestellt werden, dass von den Verkehrsteilnehmern bereits am nächsten Tage wieder sämtliche Müllgefäße vollständig gefüllt und auch volle Müllsäcke dort abgelegt wurden", so hat wiederum Sommer zu klagen. Der mit der Kontrolle des Platzes beauftragte Straßenwärter (SW) - "wir nennen ihn SW-Mot, weil er mit einem kleinen LKW unterwegs ist, auf dem er die wichtigsten Gerätschaften und Utensilien mitführt, um sofort kleinere Reparaturen zu erledigen" - kontrolliert freitags den Platz und setzt dabei auch vorgefundene Unebenheiten oder Löcher direkt mit Bordmitteln instand. Sofern er das infolge des Umfangs nicht selbst machen kann, führt eine Kolonne diese Arbeiten wenig später aus. Sommer sagte allerdingszu, auf Grund der Nachfrage die Entwicklungen auf diesem Platz und an anderen Stellen, wo ähnliche Feststellungen gemacht wurden, künftig besonders im Auge behalten. Sofern dabei festgestellt werden sollte, dass dies erforderlich sein sollte, werde man eine zweimalige Reinigung in der Woche durchführen lassen. Was die Beleuchtung des Platzes angeht, ist gesetzlich verankert, dass die Beleuchtung nicht zu den Aufgaben der Straßenbaulast gehört. Hier müsste wiederum die Stadt tätig werden. jiDen Tipp für diesen Artikel erhielten wir von einem Leser-Reporter. Wenn auch Sie SZ-Leser-Reporter werden wollen, wenden Sie sich per SMS/Fax an Telefon (06 81) 5 95 98 00 oder per E-Mail an "leserreporter@sol.de".

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