Ein seltener Vogel Wespenbussard lebt in Steinbach

Steinbach · Im Krokenwald wurde kürzlich ein besetzter Horst eines Pärchens der streng geschützten Art entdeckt.

 Bilder des scheuen Greifvogels (hier in seinem Horst im Krokenwald) dürfen nur sehr besonnen und aus großer Entfernung aufgenommen werden.

Bilder des scheuen Greifvogels (hier in seinem Horst im Krokenwald) dürfen nur sehr besonnen und aus großer Entfernung aufgenommen werden.

Foto: Yacine Boukhetouche

Im Krokenwald in Steinbach ist vor kurzem offenbar ein besetzter Horst eines Wespenbussard-Pärchens entdeckt worden. Vor einer Woche sei der Fund dieses äußerst seltenen und streng geschützten Greifvogels durch Experten des Ministeriums für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) im Rahmen einer Ortsbegehung überprüft und bestätigt worden, teilt die Bürgerinitiative „Gegenwind Ostertal“ mit. Im Saarland wird der Bestand dieser ornithologischen Rarität auf gerade einmal 50 Paare geschätzt. Selbst für erfahrenste Vogelkundler ist dieses elegante Tier, das mit dem sogenannten „Schmetterlingsflug“ ein ganz besonderes Balzverhalten aufweist, kein alltäglicher Anblick.

 Einer der Steinbacher Wespenbussarde im Flug zur Nahrungsbeschaffung.

Einer der Steinbacher Wespenbussarde im Flug zur Nahrungsbeschaffung.

Foto: Yacine Boukhetouche

Der Horst des Brutpaares liege  170 beziehungsweise 700 Meter von den beiden im Steinbacher Krokenwald geplanten Windkraftanlagen entfernt. Damit unterschreiten die Windräder den geforderten Mindestabstand zu dieser geschützten Vogelart (Minimum 1000 Meter), welche im „Helgoländer Papier“ von der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten festgelegt wurde, erheblich, so die Bürgerinitiative. Da das Umweltministerium und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die Belange streng geschützter Arten ausgesprochen ernst nehmen, sei davon auszugehen, dass das bestätigte Vorkommen des Wespenbussards unmittelbare Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren des „Windparks Krokenwald“ finden wird, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Hierbei sei auch zu klären, welche Umstände dazu geführt haben, dass das Gutachten zum Artenschutz am geplanten Standort, das dem LUA vonseiten der Planungsgesellschaft ABO-Wind vorgelegt wurde, diese streng geschützte Tierart in direkter Nachbarschaft zu den geplanten Windenergieanlagen nicht erfasst hat.

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