Verwaltung hat freiere Hand in Flüchtlingshilfe

Ottweiler · Mit einem Beschluss erweiterte der Stadtrat Ottweiler die Befugnisse des Bürgermeisters, Nettovergaben bis 100 000 Euro zu machen. Dadurch sollen Bauprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen beschleunigt werden.

Wie in allen Räten ist auch im Stadtrat Ottweiler das Thema Flüchtlinge derzeit von herausragender Bedeutung. So ging es auch im Feuerwehrgerätehaus am Dienstagabend um die Frage, wie die Unterbringung der Menschen, die vor Hunger und Krieg flüchten, möglichst unbürokratisch geregelt werden kann. Der Rat stimmte dabei einstimmig zu, der Verwaltung etwas freiere Hand zu geben bei der Vergabe von Aufträgen, die sich auf das Herrichten von Wohnungen für Flüchtlinge beziehen.

Bürgermeister Holger Schäfer hatte dem Gremium zuvor erläutert, beim Thema Wohnraum für Flüchtlinge lasse nicht nur der mit der Herrichtung verbundene technische und verwaltungsmäßige Aufwand oftmals kurzfristige Lösungen nicht zu. Auch das kommunale Haushaltsrecht mit der Verpflichtung zu öffentlichen Ausschreibungen ab bestimmten Summen verzögere die Abläufe deutlich. Schäfer erinnerte dabei an den noch jungen Erlass von Innenminister Klaus Bouillon , der den Verwaltungen mehr Spielraum verschafft, spricht, auch bei höheren Summen ohne lähmende Procedere zu arbeiten. Schäfer: "Um diese Beschleunigung vollumfänglich nutzen zu können, haben wir aus unserer Sicht den Vorschlag gemacht, für diesen besonderen Zweck die Befugnisse des Bürgermeisters zu erweitern." Dafür musste die Geschäftsordnung des Stadtrates geändert werden. Der Bürgermeister ist jetzt in der Lage, Nettovergaben bis 100 000 Euro zu machen. Bis 500 000 Euro ist der zuständige Ausschuss im Boot. Vergaben von Lieferungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung darf der Rathauschef bis 100 000 Euro netto machen. Für die SPD erklärte Wolfgang Brück: "Wir begrüßen es, wenn die Arbeit um die Flüchtlingsunterbringung hoffentlich etwas beschleunigt wird." Er wollte zudem wissen, ob der Bürgermeister bei freihändigen Vergaben denn wie in der Privatwirtschaft auch über den Preis verhandeln dürfe? Das soll geprüft werden. Henning Burger, Grüne, fragte, ob ein aktuelles Projekt betroffen sei von der Neuregelung. Der Bürgermeister erläuterte, derzeit werde in der Wilhelm-Heinrich-Straße Wohnraum hergerichtet. Die Neuregelung greife später. Schäfer: "Wenn wir weiterdenken, gibt es mehr städtischen Wohnraum, der mit wesentlich höherem Aufwand zu sanieren wäre. Da könnte das Projekt ziehen." Die Wilhelm-Heinrich-Straße war eigener Punkt.

Die Herrichtung einer Wohnung in diesem Haus sei mit 80 000 Euro veranschlagt, sagte der Bürgermeister. Das Land gibt einen Zuschuss von knapp 56 000 Euro . Da das Dachgeschoss leerstehe, solle es ebenfalls Flüchtlingswohnung werden. Die Verwaltung ist dabei, die Kosten für die Sanierung zu ermitteln.

Gas- und Wasserleitungen sollten aber schon jetzt ins Dachgeschoss geführt werden, um eine Nachrüstung durch die darunterliegende Wohnung zu vermeiden. "Wir sollten die Gunst der Stunde nutzen und das Ganze angehen", sagte Schäfer. Das sah der Rat genauso und stimmte zu.

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