Ottweiler verändert sich Schrittgeschwindigkeit in der Altstadt

Ottweiler · Zum Jahresende greift in Ottweiler ein neues und umfassendes Konzept der Verkehrsberuhigung.

in der Ottweiler Innenstadt wird zum Jahresende die Verkehrsführung geändert. Hierzu ist ein verkehrsberuhigter Bereich festgelegt. Die Zufahrten dazu befinden sich wie folgt: Goethestraße/Ecke Illinger Straße, Schlossstraße/Ecke B41, Im Alten Weiher/Ecke Tenschstraße. Zu dem Bereich gehören das Pauluseck, die Sammetgasse, die Eckenstraße, die Schmalwasserstraße, der Weylplatz, der Schlosshof und der Posthof, teilt das Amt für Öffentlichkeitsarbeit mit. Es ist im Innenstadtbereich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, was bedeutet: vier bis sieben Stundenkilometer. Es herrscht Gleichberechtigung zwischen allen Verkehrsteilnehmern. Parken ist nur auf markierten Flächen erlaubt.

Als Fußgängerzone ausgewiesen sind die Enggass und der Rathausplatz. Die Zufahrt zum Rathausplatz wird um 11 Uhr mit Pollern geschlossen. Auf dem Parkplatz Weylplatz kann nur mit einem gültigen Bewohner-Parkausweis oder einem berechtigten Parkausweis (Mietparkplatz) geparkt werden. Mit einem Parkschein ist dort im Gegensatz zu bisher kein Parken mehr zulässig. Ohnehin ist dort die Zufahrt über die Weylstraße nur noch für Anlieger gestattet.

Auf dem Parkplatz Posthof ist das Parken weitgehend nur mit dem Parkschein möglich. Vorne am Parkplatz Schlosstheater befinden sich Kurzzeitparkplätze, die unter Nutzung der Parkscheibe genutzt werden können. Ferner gilt, dass mit der Nutzung der „Brötchentaste“ auf dem Posthof 15 Minuten kostenfrei geparkt werden kann, wie in der Wilhelm-Heinrich-Straße auch. Die Parkhöchstdauer endet nach drei Stunden.

Gerne nimmt die Stadtverwaltung Hinweise, Anregungen und Kritik entgegen, wie es abschließend heißt.

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