Von Amts wegen Kein Scherz: Ottweiler Richter fordert Gesundheitsakte eines Toten an

Ottweiler · Amtsgerichte prüfen in regelmäßigen Abständen, ob Angehörige Hilfsbedürftige weiterhin betreuen müssen. Doch in diesem Fall wird schier Unmögliches verlangt.

 Das Schreiben des Amtsgerichts liest sich wie ein makaberer Scherz. 

Das Schreiben des Amtsgerichts liest sich wie ein makaberer Scherz. 

Foto: Matthias Zimmermann

(hgn) Gleich zweimal hintereinander hat das Amtsgericht in Ottweiler einen Mann aufgefordert, einen ärztlichen Attest zum Gesundheitszustandes des Vaters an die Behörde zu senden. Der Grund dafür ist recht simpel: Ist jemand in Obhut eines Angehörigen oder sonstigen Betreuers, überprüft ein Richter in zeitlichen Abständen die Notwendigkeit einer Pflege. Das soll Missbrauch vorgebeugen.

Schwieriges Unterfangen

Im konkreten Fall handelte es sich um einen Senioren, der in einem Pflegeheim lebte. Und die Betonung liegt auf „lebte“. Denn der beauftragte Richter und dessen Justizsekretär verlangten vom Sohn schier Unmögliches: Er sollte einen medizinischen Bericht vorlegen, obwohl der alte Herr bereits vor knapp zwei Jahren gestorben war. Dies war auch dem Gericht wohl bekannt, wie dem amtlichen Schreiben zu entnehmen ist. Darin sind nämlich in der Betreffzeile sowohl Geburts- als auch Todesdatum gleichermaßen vermerkt.

Tod ist bekannt

Ende Oktober erreichte den Sohn die erste Aufforderung – die er wegen der aus seiner Sicht Absurdität links liegen ließ. Die Verantwortlichen im Amtsgericht blieben hartnäckig: Kurz nach Jahreswechsel erreichte ihn ein Erinnerungsschreiben in der Betreuungssache. Darin steht wörtlich: „wird im Interesse einer zügigen Bearbeitung der Sache nochmals um kurzfristige Übersendung eines aktuellen ärztlichen Attestes über den Gesundheitszustand des Betroffenen ersucht“. Und abermals ist in der Einleitung der Todestag „des Betroffenen“ vermerkt.

Richter verzichtet auf Nachweis

Wie kann so etwas passieren? Auf Nachfrage, ob jemand in den Amtsstuben auf den Inhalt der Briefe achtet, bevor sie versandt werden, heißt es vom Mitarbeiter: „In diesem Fall wohl nicht.“ Er kündigte an: „Ich lege die Akte dem Richter vor.“ Nach kurzer Pause dann die Info: „Sie brauchen nicht mehr auf das Schreiben antworten. Es hat sich damit erledigt.“

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